Wie stellen Sie sich die Verpflichtung für Bürgergeldempfänger "zur gemeinnützigen Arbeit" vor?
"Wer Bürgergeld bekommt, soll zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden." haben Sie mit "Ja" beantwortet. Wie stellen Sie sich das vor?

Lieber Herr S.,
Ich persönlich halte Arbeit für sinnstiftend, persönlichkeitsbildend und strukturfördernd. Wer arbeitslos ist und ggf. nicht direkt wieder in neue Arbeit zurück findet, soll dementsprechend, schon allein um sich nicht in der Arbeitslosigkeit einzurichten, in begrenztem Umfang gemeinnützig tätig sein, bspw. Reinigungsarbeiten im öffentlichen Raum verrichten oder bei gemeinnützigen Organisationen (Flüchtlingshilfe, Tafeln, Arche, Caritas, etc.) unterstützen. Natürlich immer sofern persönliche oder krankheitsbedingte Gründe dem nicht entgegen stehen.
Ich denke dass die Beibehaltung eines strukturierten Tagesablaufes und die Übernahme einer sinnvollen Tätigkeit durchaus dabei helfen können, wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurück zu finden. Abgesehen davon sehen Leerzeiten im Lebenslauf nicht gut aus. Dann doch lieber gemeinnützige Arbeit, die auch von einem späteren Arbeitgeber als Zeichen des Leistungswillens gesehen werden kann.
Herzlichst
Sebastian Loest