Frage an Sebastian Körber von Alexander M. D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Körber,
als Kollege habe ich erfahren, dass Sie die abschließene Beratung zur weiteren Verschärfung der EnEV abgesetzt und auf unbestimmte Zeit vertagt haben.
Es schürt beim größten Teil der Architekten und Ingenieure die Hoffnung, dass beim weiteren Gesetzgebungsverfahren Grundsätzliches an diesem Regelwerk überarbeitet und hoffentlich über Bord geworfen wird.
Ich gehe davon aus, dass SIe mit Ihrer Berufspraxis mittlerweile nicht mehr allzu viel zu tun haben und darf Ihnen sagen, dass wir an einem Punkt angekommen sind, der unsere tägliche Arbeit unerträglich erschwert. Die Gespräche, die wir in Seminaren zur EnEV mit Kollegen geführt haben, waren unisono von Unverständnis und Resignation geprägt.
Der Planer hat sich mittlerweile an vieles gewöhnt: Permante -offensichtlich von Industrieinteressen geprägte- DIN-Verschärfungen (die als Quasi-Gesetz nicht einmal frei zugänglich sind), absurde EEWG-Anwendungszwänge, 35-Euro-"Energiepässe" etcpp. Was dieses Machwerk "EnEV" allerdings anbelangt, war bereits bei der 2007er jegliches sinnvolle Maß überschritten. Alle meiner Kollegen haben sich vom Nachweis nach DIN 18599 verabschiedet, weil er schlicht nicht mehr fassbar ist, und Eingabeparameter verlangt, die zu frühen Planungsstadien nicht feststehen. Also muss man auf Sicherheit gehen, aber spätestens nach der ersten Kostenberechnung können SIe sich die Reaktionen der Bauherren (wir sind primär im Gewerbebau tätig) vorstellen. "Wir wollten eigentlich nur unsere Produktionshalle erweitern, und Sie kommen mir mit diesem ganzen Quatsch." So oder so ähnlich schon oft genug gehört. Es frustriert, und wir sind es leid, permanente Missionsarbeit zu leisten, zumal wir genug andere und auch wichtigere Aufgaben im Berufsbild haben.
Kurzum: SIe haben mindestens einen neuen Wähler gewonnen. Was tun Sie als Fachmann im weiteren Gesetzgebungsverfahren, wenn wir mal davon ausgehen, dass die FDP an der nächsten Koalition beteiligt bleibt?
Kollegiale Grüße
Sehr geehrter Herr Duecker,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre wichtigen Hinweise. Die FDP-Fraktion hatte zunächst die Absetzung der Beratung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) im Bauausschuss beschlossen und dadurch bekundet, dass sie überzogene Anforderungen bei der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) ablehnt. Insbesondere deshalb, da der EnEV-Entwurf der Bundesregierung selbst nicht im Bundestag beraten wird. Durch das EnEG werden "nur" die Voraussetzungen geschaffen, um die zur Richtlinienumsetzung noch zu regelnden Aspekte in die EnEV aufzunehmen.
Wir haben nun in der letzten Sitzungswoche das "Vierte Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes" (Grundpflicht zur Errichtung von Neubauten im Niedrigstenergie-gebäudestandard für Behördengebäude ab 2019 und für alle übrigen Neubauten ab 2021, die geltenden Vorschriften zur Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen werden gestrichen) als Koalition im Bundestag verabschiedet - aber das ist kein „Freibrief“ für eine überzogene EnEV!
Die aktuell intensiv im Bundesrat beratene EnEV-Novelle sieht vor, die energetischen Anforderungen für den Neubaubereich um insgesamt 25 % in zwei Stufen bis 2016 zu verschärfen. Ich sehe das in Höhe und Umsetzung für im Grenzbereich des wirtschaftlich Zumutbaren und wünsche mir Nachbesserungen: ich kann mir 15 % in nur einer Stufe vorstellen. Wenn sich die Anforderungen erhöhen, schlägt sich das auf die Mieten nieder, bei Neubauten kann das schnell 5 % oder mehr Baukostensteigerung ausmachen. Gerade für den notwendigen Geschosswohnungsneubau in Ballungsräumen entstehen damit ungünstige Rahmenbedingungen und letztlich droht eine ja wohl kaum gewollte Mietenverteuerung. Gleichermaßen erschweren diese Kostensteigerungen den Wohneigentumserwerb, insbesondere bei Einfamilienhäusern. In der öffentlichen Anhörung des Bundestagsbauausschusses wurden meine Bedenken durch die Sachverständigen der gesamten Wohnungswirtschaft sowie des Städtetages bestätigt.
Die FDP hat in diesem Zusammenhang deshalb, wie oben ausgeführt, im Zuge der EnEG-Beratung – und da die EnEV nicht zur Beratung im Bundestag ansteht - deutlich bekundet, dass sie überzogene Anforderungen ablehnt und strikt auf dem Wirtschaftlichkeitsgebot beharrt. Ich bin zuversichtlich, dass dieses Signal angekommen ist und auch bei den abschließenden Beratungen im Bundesrat (siehe jüngste Äußerungen der Bayerischen Staatsregierung) Beachtung findet.
Für die kommende Legislaturperiode wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, als Beitrag zu Verständlichkeit, Vereinfachung und insbesondere Entbürokratisierung, zu prüfen, wie das gebäudebezogene Energierecht (EnEG, EnEV, EEWG) vereinfacht, zusammengefasst und intelligent weiterentwickelt werden kann.
Da ich hier nicht auf alle von Ihnen aufgeworfenen Detailfragen aus der EnEV-Praxis eingehen kann, schlage ich Ihnen vor, das Thema telefonisch zu vertiefen. Bitte kommen Sie doch bei Interesse diesbezüglich auf mein Wahlkreisbüro (Daten unter www.sebastian-koerber.de) zu. Ich würde mich freuen, wenn es klappt.
Sebastian Körber verbleibt mit kollegialen Grüßen.