Frage an Sebastian Gemkow von Erhard J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr MdL Sebastian Gemkow,
nach geltendem Recht und Gesetz gilt, dass der Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt ist!
Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass dieses Gesetz geändert wird?
Mit freundlichen Grüßen
E. J.
Sehr geehrter Herr Jakob,
für Ihre Anfrage danke ich. Ich kann hierzu auf den Koalitionsvertrag, der der Sächsischen Staatsregierung in den Jahren 2014 bis 2019 zu Grunde lag, hinweisen. Dort hieß es: Die Koalition wird sich auf Bundesebene für eine Abschaffung des sogenannten externen Weisungsrechts des Justizministers, das ihm ermöglicht, im Einzelfall auf ein bestimmtes Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen, einsetzen. Bis zur Abschaffung soll es in Sachsen grundsätzlich nicht ausgeübt werden. Dementsprechend wurde verfahren. Unter den Bundesländern hat sich allerdings keine Mehrheit für die Abschaffung des Weisungsrechts ergeben.
Im Entwurf des Koalitionsvertrages, der für die nächste Legislaturperiode zu Grunde liegen soll, heißt es dazu: Das sogenannte externe Weisungsrecht des Justizministers bzw. der Justizministerin, das es ihm bzw. ihr ermöglicht, im Einzelfall auf ein bestimmtes Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen, wird bis zu seiner Abschaffung in Sachsen nicht ausgeübt.