Frage an Sebastian Gemkow von Reiner G. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Herr Staaatsminister Gemko,
am 07.10.2017, wurde in einer Ratgebersendung von n24 bzw. ntv, berichtet, dass sich Vermieter nicht verantworten müssten, wenn sie falsche/fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen erstellen würden, da die Vermieter den Berg von Vorschriften nicht überblicken könnten und die Mieter müssten den Vermietern nachweisen, durch Rechnungseinsicht, dass etwas nicht stimmen würde d.h. die Fehler nachweisen !
Wie sieht die Angelegenheit im rechtlichen Sinne aus, wenn die Abrechnung durch Abrechnungsunternehmen, erstellt werden und die Kosten verbrauchsabhängig auf die Mieter umgelegt werden ?
Sind feste Kosten, wie Trink- und Abwassergrundkosten, welche je Wohneinheit zuzuordnen sind auch über den Verbrauch umlegbar, genauso die Mietkosten für die, ohne Mieterbeteiligung, gemieteten Erfassunsgeräte Erfasungsgeräte (Heizkostenverteiler und Wasserzähler) statthaft ?
Und sind Leistungspreisanteile bei der Warmwasserbereitung, nach der HeizungAnlVO, nicht eine Ordnungswidrigkeit ?
Von der Verbrauchezentrale in Zwickau war zu erfahren, dass es einen BGH-Beschluss gebe, dass die Kosten für Leerstand om Vermieter zu beglichen werden müssten !
Sehen Sie, bei den genannten Fakten aauch eine Benachteiligung der Mieter gegenüber den Vermietern, im Sinne der Gleichbehandlung, wenn sich de Vermieter mit "Nichtwissen", geschütz sind und der Mieter bei Kürzung der Vorauszahlungen für die BK, als Mietschuldner, in Verruf gebracht werden kann?
vielen Dank für Ihre baldigen Antworten.
Mit freundlichen Grüssen
R. G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die nicht ohne Anschauung der konkreten Umstände des Einzelfalles zu beantworten sein dürfte. Hinsichtlich der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen wird um Verständnis gebeten, dass das Gesetz behält die Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen - zu denen auch die Rechtsberatung gehört - vor allem bestimmten Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten, vorbehält. Von Seiten der Rechtsanwaltskammer Sachsen wird ein Portal zur Anwaltssuche unter https://www.rak-sachsen.de/fuer-buerger/anwaltssuche/ zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus weise ich auf die anwaltlichen Beratungsstellen hin, die Sie hier finden: https://www.justiz.sachsen.de/content/2487.htm#article6658 .