Frage an Sebastian Gemkow von Reiner G. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Herr Justizminister Gemko,
Sie beantworteten meine Frage nach der Umlage fester Kosten, für Trink- und Abwasser, über den Verbrauch, wohl in Unkenntnis, dass sich die Vermieter, bei Leerstand, herausmogeln können ?
Obwohl ein BGH-Urteil dies für unzulässig hält ?
Weshalb sollen die einzelnen Gegebenheiten geprüft werden, wenn die Gesetzeslage eindeutig ist ?
Sprechen nicht Wasserkosten von 6,98 € und 10,89 €, jeweils für einen Kubikmeter Wasser, in zwei Wohnblöcken dafür, dass diese Preise stark von einander abweichen, sind da Grundkosten enthalten ?
Bei dem gleichen Vermieter, in der gleichen Strasse, nur, dass dazwischen noch ein Block steht, von dem wir bisher noch keine BK-Abrechnung erhalten haben !
Wie sehen Sie denn Ordnungwidrigkeiten, gegen die HeizAnlVO, wo Leistungpreise für die Warmwasserbereitung, in Rechnung gestellt werden ? Sollte bei Regelmässigkeit, nicht von Betrug ausgegangen werden dürfen ? Oder machen sich Vermieter nie strafbar, wenn falsche Betriebskostenabrechnungen erstellt werden, als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte und Mietervereine und Verbraucherschutzzentralen ?
R. G.
Initiator der Bürgerinitiative für die Energiewende Zwickau und Umgebung