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Sebastian Gemkow
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Sebastian Gemkow von Wilfried M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Gemkow,
zu der Bundestags- Petition 90907 heißt es: "Mit der Petition wird gefordert, dass ab dem Bekanntwerden von verdeckten Ermittlungen, d. h. auch während diese noch aktuell laufen, bereits eine Überprüfung auf Zulässigkeit der Gerichtsentscheidung durch den Betroffenen/Rechtsanwalt möglich wird, insbesondere auf Wahrheitsgehalt des zugrundeliegenden Sachverhalts, der unter Umständen auf falschen Angaben Dritter beruht und Rechtsgrundlage für den Anlass der Maßnahme sein könnte.
Begründung:
XY kann einen Sachverhalt bei den Behörden melden, den er evtl. frei erfunden hat und der überhaupt nicht der Wahrheit entspricht. Aufgrund falscher Angaben, die sich vielleicht auch durch die Polizei zunächst nicht einwandfrei nachprüfen lassen, wird dann bei den Polizeibehörden und der Staatsanwaltschaft die komplette Maßnahmenmaschinerie in Gang gesetzt. ..."(1).

Mich interessiert, was Sie zu dem Vorschlag sagen.
Würden Sie sich evtl. in Ihrer Funktion als Justizminister für die Einführung einer entsprechenden gesetzlichen Regelung stark machen oder spricht etwas (ggf.: was?) dagegen?

Mit freundlichen Grüßen
W. M.

1) https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_02/_05/Petition_90907.html

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