Frage an Sebastian Gemkow von Christian M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gemkow,
im Jahre des Herrn 08.01.13 habe ich Ihnen per Mail eine Anfrage zum Stand des IFG zukommen lassen. Nach diversen Vertröstungsmails (ist in Bearbeitung; ist leider verloren gegangen; pp.) hatte ich fälschlicherweise angenommen, dass Sie den Einzug in das Landesparlament nicht mehr geschafft hatten und daher meine Anfrage an den Kollegen Feist gesendet. Dieser hat mir dann auch am 3.10.14 umgehend geantwortet, dass meine Anfrage an Sie erneut weitergeleitet wurde und dass ich eine Antwort erhalte. Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2015 und eine Antwort ist bisher nicht eingetroffen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit für Sie verlinke ich meine Anfrage an Herrn Feist am besten einmal: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78109--f426125.html#q426125
Viele Grüße
C. M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.
Ob ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz eingeführt wird, ist nicht nur eine politische, sondern auch eine rechtsdogmatische, aber vor allem eine datenschutzrechtliche sowie auch fiskalische Frage. In Sachsen gilt der Grundsatz, dass Einsicht in Verwaltungsvorgänge nur denjenigen gewährt wird, die ein berechtigtes Interesse an bestimmten Informationen haben. Die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes würde diesen Grundsatz teilweise aufheben. Dies erscheint angesichts der in der Bevölkerung bestehenden Bedenken bezüglich des „gläsernen Bürgers“ schwierig. Die Ausgestaltung eines Informationsfreiheitsgesetzes ist also sehr komplex und anspruchsvoll, denn es müssen beispielsweise rechtsdogmatische und datenschutzrechtliche Fragen ausführlich erörtert werden.
Nicht zu vergessen ist, dass vor Bereitstellung von Informationen durch die Verwaltung sorgfältig zu prüfen wäre, ob durch eine Weitergabe von Daten gegebenenfalls Rechte Dritter betroffen sein können. Diese Prüfung wird große Ressourcen der Verwaltung in Anspruch nehmen, so dass gegebenenfalls mehr Personal einzustellen ist, was natürlich auch fiskalische Auswirkungen nach sich zieht. Ein Transparenzgesetz würde noch größere Auswirkungen haben, weil es eine komplette Abkehr vom bisherigen System wäre. Danach müssten alle Informationen von vornherein und ohne Nachfrage veröffentlicht werden. Das würde noch größere Ressourcen binden.
Zum Zeitfenster des Inkrafttretens eines Informationsfreiheitsgesetzes in Sachsen kann derzeit leider noch nichts Konkretes gesagt werden, da aktuell noch die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung der oben erwähnten vielfältigen Fragestellungen ansteht.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen ein wenig weitergeholfen zu haben
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Sebastian Gemkow