Frage an Sebastian Gemkow von Klaus D. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Gemkow,
der Ministerpräsident des Freistaates Thüringen wirbt seit Jahren für eine solidarisches Bürgergeld. www.solidarisches-buergergeld.de
Werden Sie als künftiges Mitglied des Sächsischen Landtages diese Initiative unterstützen?
Falls nicht, warum nicht?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Dreikopf
Sehr geehrter Herr Dreikopf,
vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Frage. Ich gehe davon aus, dass Sie sich mit dem Modell bereits beschäftigt haben. Eine Vorstellung des gesamten Vorhabens würde diesen Rahmen sprengen. Deshalb beschränke ich meine Antwort auf den mir besonders wichtig erscheinenden Teil des Konzeptes.
Ich halte das Solidarische Bürgergeld grundsätzlich für einen interessanten Vorschlag unser Steuer- und Sozialsystem zu reformieren.
Die derzeitige Praxis der Anrechnung des Hinzuverdienstes auf Sozialleistungen kann dazu führen, dass, wenn längere Zeit ein Leistungsbezug erfolgt, die Motivation wieder eine Arbeit aufzunehmen gehemmt wird. Eine vollständige Anrechnung ab der Höchstbetragsgrenze des gegenwärtig erlaubten Zuverdienstes (100 EUR) führt derzeit zu einer Einkommenslücke innerhalb derer sich zusätzliche Arbeit nicht lohnt. Für Freiberufler und Selbstständige ist dies übrigens nicht nur die Differenz zwischen dem erlaubten Zuverdienst und der Obergrenze der Regelleistung sondern zusätzlich der Betrag aus den Krankenversicherungsbeiträgen etc., die ja im Leistungsbezug auch dem Leistungsempfänger erspart bleiben. Dadurch ist eine hohe „Ausstiegsschwelle“ aus der Situation des Leistungsbezuges gegeben.
Das Bürgergeld eröffnet die Möglichkeit jedenfalls mit jedem hinzuverdienten Euro anschließend mehr Geld in der Tasche zu haben (je nach Entscheidung des Anspruchsberechtigten für das „große“ (800 EUR) oder „kleine“ (400 EUR) Bürgergeld, 50% oder 75% des zusätzlichen Erwerbes). Dadurch wird ein Hinzuverdienst lukrativ und Leistungsbereitschaft gefördert. Das halte ich für eine der großen Chancen in diesem Modell.
Sehr geehrter Herr Dreikopf, Sie fragen auch nach einer Unterstützung des Konzeptes in der kommenden Legislaturperiode. Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend einschätzen in welchem Umfang ich die Einführung des Solidarischen Bürgergeldes unterstützen würde. Dazu will auch ich die Entwicklung noch offener Fragen im Rahmen des Konzeptes abwarten. Etwa die Frage der Zuschläge für Menschen in besonderen Lebenssituationen oder auch die im Gespräch befindliche Entziehung des Bürgergeldes (das ja alle anderen Leistungen ersetzen soll) wegen Schwarzarbeit oder Steuerstraftaten strafrechtlich Verurteilter. Ein so auffällig gewordener Bürger würde letztlich mittellos gestellt und damit u.U. in seiner Lebensführung unverhältnismäßig eingeschränkt. Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass ein Entzug des Bürgergeldes (lediglich unter Verbleib von Lebensmittelgutscheinen) etwa einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten würde.
Da das Bürgergeld aber in seiner konzeptionellen Anlage gerade auf die Verringerung von Schwarzarbeit hinwirken soll, wäre dem Anliegen der Verhinderung von Steuerhinterziehung und Verhinderung von Schwarzarbeit ohnehin Genüge getragen.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort etwas weitergeholfen zu haben, stehe Ihnen für Nachfragen gerne unter meiner E-Mailadresse zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr
Sebastian Gemkow