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Sebastian Fiedler
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Frage von John B. •

Wann in aller Welt kommt die Kabinettsfassung zur amtsangemessenen Alimentation von Bundesbeamten?

Sehr geehrter Herr Fiedler,

die Stellungnahmen zum Referentenentwurf seitens der Interessensverbände sind längst erfolgt und auch die Besoldungsanpassung ist mittlerweile durchgeführt.

Wie hat das BMI die Stellungnahmen im Referentenentwurf berücksichtigt? Gibt es bereits eine Kabinettsfassung des Referentenentwurfs und wann wird diese veröffentlicht werden?

Man liest immer wieder nur die Formulierungen wie „zeitnah“, „demnächst“ oder „im X. Quartal“.

Können Sie denn als Bundestagsabgeordneter mal beim BMI nachfragen und etwas Konkreteres antworten?

Wenn es um Diätenerhöhungen von Bundestagsabgeordneten geht, geschieht das Ganze ohne wenn und aber ziemlich schnell und effektiv. Geht es aber um verfassungsrechtlich angemessene Besoldung von Bundesbeamten, tun sich die Politiker ziemlich schwer, dies endlich über die Bühne zu bringen. Es sind mittlerweile fast vier Jahre vergangen und wir haben noch immer eine verfassungswidrige Besoldung.

Ich bitte um einen Sachstand.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu diesem wichtigen Anliegen. Der von Ihnen angesprochene Gesetzesentwurf zielt – auf der Basis des Bundesverfassungsbeschlusses von 2020 – darauf ab, eine amtsangemessene Alimentation von Beamten umzusetzen. Unser Ziel ist eine gerechte und konkurrenzfähige Besoldung, die selbstverständlich den verfassungsmäßigen Anforderungen genügt. Wie sie möglicherweise wissen, habe ich mich auch in vorheriger Verantwortung für einen der Berufsverbände der Polizei hierfür eingesetzt und zum Teil erfolgreiche Klageverfahren gegen verfassungswidrige Besoldung unterstützt. An meiner Sichweise hat sich diesbezüglich nichts geändert. 

Insoweit ärgert es auch mich, dass sich die Umsetzung dieses Vorhabens leider ziemlich verzögert hat. Das liegt vor allem an der Komplexität der Vereinbarung verschiedener Anforderungen an das Gesetz: Ausgangspunkt ist die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes, insbesondere das Mindestabstandsgebot der niedrigsten Besoldungsgruppe zur Grundsicherung. Zeitgleich zum Gesetzesvorhaben zur amtsangemessenen Alimentation wurden im April 2023 die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst abgeschlossen. Dieser Abschluss wurde im Sommer 2023 gesetzlich auf die Beamten übertragen. Dies wiederum wirkte sich auf den Entwurf zur amtsangemessenen Alimentation aus, so dass dieser angepasst werden musste. 

Im November 2023 folge sodann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Haushaltspolitik des Bundes. Durch die Übertragung der tarifrechtlichen Einigung unter Beibehaltung der Verfassungskonformität wurde weitere zeitintensive Arbeit am Gesetzesentwurf erforderlich. 
Allerdings sind die für das Vorhaben benötigten Mittel im Haushaltsplan 2024 des Bundesfinanzministerium im Einzelplan 60 vorgesehen und bereits bereitgestellt worden. 

Aktuell befindet sich der Gesetzesentwurf in der Ressortabstimmung, sodass ich hoffe, dass dieser noch vor der Sommerpause in diesem Jahre endlich verabschiedet werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Fiedler


 

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