Sehr geehrter Herr Fiedler, hat das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung die Stellung der Urheber verbessert?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bin dazu im Austausch mit meinen Fachkollegen für Urheberrecht und Verwertungsrechte. Mein persönlicher Schwerpunkt ist das Thema ‚Kriminalpolitik‘.
Für mich ist es selbstverständlich, dass Künstlerinnen und Künstler, die mit ihren Fähigkeiten kulturelle Werte schaffen, ein Recht auf eine angemessene Vergütung haben. Dabei muss natürlich auch sichergestellt werden, dass der Umfang der Nutzungsmöglichkeiten bei der Berechnung einer angemessenen Vergütung berücksichtigt wird.
In diesem Zusammenhang möchte auf die Arbeit des SPD-Arbeitskreises Urheberrecht aus der 18. Wahlperiode verweisen. Der SPD-Arbeitskreis Urheberrecht hat sich 2016 im Rahmen seines Positionspapieres dezidiert mit den Fragen des Urheberrechts, einer angemessenen Vergütung, dem Zweitverwertungsrechts und der Durchsetzung gemeinsamer Vergütungsregeln beschäftigt.
Den entsprechenden Link füge ich Ihnen hier bei: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/thesenpapier_urhebervertragsrecht_0.pdf.
Zudem konnte die SPD-Bundestagsfraktion 2021, durch das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes, noch einmal deutliche Verbesserungen zum Urheberschutz im Bereich des Internets erwirken.
Die Kreativen haben jetzt verbesserten Anspruch auf Auskunft über den Umfang, in dem Plattformen und Streamingdienste ihre Werke nutzen, sowie auf die entsprechenden Erträge. Dadurch wird die gesamte Verwertungskette transparenter, sodass Künstlerinnen und Künstler angemessene Vergütungen durchsetzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Fiedler