(...) Bei der Bildungsinfrastruktur und bei der Infrastruktur in Städten besteht zudem ein erheblicher und in vielen Gemeinden ein offensichtlicher Investitionsstau, der mit den Mitteln des Konjunkturprogramms abgebaut werden kann. Dabei müssen die Länder sicherstellen, dass finanzschwachen Gfinanzschwachen Gemeindence auf Teilnahme an dem Investitionsprogramm eingeräumt wird wie finanzstärkeren Kommunen. An kommunalen Investitionen beteiligen sich die Kommunen mit einem Eigenanteil, den die Länder festlegen. (...)
(...) SPD-Politiker Sebastian Edathy ärgert sich über die Verbreitung von rechtsextremistischer Literatur durch Amazon. Wie berichtet, plädiert er als Vorsitzender des Innenausschusses im Deutschen Bundestag für die Einführung einer freiwilligen Selbstkontrolle des Buchhandels. Im Interview mit boersenblatt.net regt Edathy jetzt eine Initiative des Börsenvereins an. (...)
(...) in seine Internet-Angebote zu stellen. Mit menschenfeindlichen Publikationen, wie sie zum Beispiel bei "amazon" im "Shop-Bereich" vielfach zu finden sind, Geschäfte zu machen, halte ich für problematisch. Eine Notwendigkeit für eine Gesetzgebung sehe ich nicht, aber sehr wohl eine Verantwortung des Buchhandels für ein sensibles Verhalten. (...)
(...) 3) Ich setze mich angesichts der ständig steigenden Zunahme der Verkehrsleistungen für eine möglichst weitgehende Verlagerung des Verkehrs auf die Bahn sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr ein. Dazu gehört auch der Aus- oder Neubau von Bahnstrecken, sofern sich für diese – neben der Förderung des Umweltschutzes – auch ein gewisser wirtschaftlicher Sinn ergibt. (...)
(...) Abschließend möchte ich betonen, dass ich ein großer Befürworter des Eisenbahnverkehrs bin und auch selbst regelmäßig Zug fahre. Angesichts der steigenden Zunahme der Verkehrsleistungen setze ich mich daher auch für eine möglichst weitgehende Verlagerung des Verkehrs auf die Bahn sowohl im Personen- als auch im Güterbereich ein. (...)
(...) Ich kann nachvollziehen, dass Sie mit dem Umstand, dass Sie entweder auf einen Teil des vom Rentenversicherungsträger gezahlten Zuschusses zur Krankenversicherung verzichten oder eine Kürzung der Beihilfe in Kauf nehmen müssen, unzufrieden sind. Allerdings muss ich zugleich darauf hinweisen, dass die von Ihnen angesprochene Rechtslage auf § 14 Absatz 5 der Beihilfeverordnung (BhV) alte Fassung beruhte. (...)