Frage an Sebastian Blumenthal von Sören M. bezüglich Recht
Lieber Sebastian Blumenthal,
In Rekordzeit ist es gelungen 50.000 Unterstützer für die Online-Petition für ein Gesetz zur Netzneutralität zu finden. Nun muss sich der Bundestag damit befassen.
Wie ist ihre persönliche Meinung hierzu und wie steht die Fraktion zu diesem Thema?
Laut eines Berichtes der Zeit möchte die schwarz-gelbe Bundesregierung nämlich kein Gesetz, welches die Netzneutralität gewähren würde.
Liebe Grüße aus Dithmarschen,
Sören Marx
Junger Liberaler
Lieber Sören Marx,
der Grundsatz der Netzneutralität ist bereits heute im §41a des Telekommunikationsgesetzes abgebildet. Damit ist - entgegen den Behauptungen anderer - der Handlungsrahmen sowohl für die Bundesregierung als auch die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsicht im Falle von Verstößen gegen den Grundsatz der Netzneutralität jederzeit gegeben. Dabei geht es konkret um die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen im Internet. Aus aktuellem Anlass prüft die Bundesnetzagentur bereits ein geplantes Tarif- und Preismodell mit Geschwindigkeitsreduzierung eines Anbieters. Insofern wird dem Grundsatz der Netzneutralität bereits auf bestehender Gesetzesgrundlage Rechnung getragen. Wir haben auf eine detaillierte technische Definition im Gesetzesrahmen verzichtet (Bsp. Definition bestimmter Dienste, Protokolle, Datentypen), da im Falle von technischen Weiterentwicklungen und/ oder neuen Technologien ständig der Gesetzestext hätte angepasst werden müssen.
Herzliche Grüße
Sebastian Blumenthal