Frage an Sebastian Blumenthal von David H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Blumenthal,
Ihre Partei warb vor einigen Monaten in Studentenmagazinen damit Mini-Jobbern die Verdienstmöglichkeiten von 400 auf 450 Euro erhöht zu haben.
Mein Arbeitgeber erklärte mir jedoch, dass es real bei 400 Euro bleiben würde, da sonst die Rentenabgaben fällig wären. Bedeutet das, dass die Neureglung keinen Nutzen hat?
Mit freundlichen Grüßen
David Hildenbrand
Sehr geehrter Herr Hildenbrand,
die Erklärung Ihres Arbeitgebers ist nicht vollständig. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mitteilen, ob Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchten. Möchten Sie sich nicht befreien lassen, bedeutet das, dass Sie volle rentenversicherungsrechtliche Ansprüche erwerben. Da der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bereits den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts zahlt, ist nur die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz von 18,9 Prozent im Jahr 2013 von Ihren zu zahlen. Das sind 3,9 Prozent Eigenanteil.
Wenn Sie keine Rentenversicherungsleistungen wünschen (und dementsprechend auch keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchten), müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht wünschen. Dann entfällt müssen Sie auch die 3,9 Prozent Eigenanteil nicht zahlen und nur der Arbeitgeber zahlt den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Eine Rechtsberatung kann ich als MdB natürlich nicht machen, aber die o.g. Punkte bitte ich, mit Ihrem Arbeitgeber abschließend zu klären.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sebastian Blumenthal