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Frage von Heike R. •

Frage an Sebastian Blumenthal von Heike R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Blumenthal,

wie sozial ist es, wenn Einkünfte aus Arbeit viel höher besteuert werden als Einkünfte aus Kapitalerträgen?
Stammt dies aus der Regierung rot/grün oder aus der schwarz/gelben Regierung?

Heike Rogall

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rogall,

die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge sieht einen Einheitssteuersatz von 25 Prozent vor - zzgl. Solidaritätszuschlag und zzgl. Kirchensteuer, d.h. der Steuersatz ergibt in der Summe 28 Prozent (bei einem sehr niedrigen Freibetrag von 801 EUR pro Jahr). Dass - wie Sie es empfinden - “Einkünfte aus Arbeit viel höher besteuert werden als Einkünfte aus Kapitalerträgen”, trifft insofern bei sehr vielen Sparern nicht zu. Und genau hier liegt das Problem - die Abgeltungssteuer ist nicht zu niedrig, sondern zu hoch. Dies äußert sich z.B. darin, dass Kapitalerträge aus Aktienverkäufen, Dividenden, Zinsen oder Zertifikaten unter die Einheitssteuer fallen, während Erträge aus Immobilienverkäufen außen vor bleiben. Hier trifft es also eher Kleinsparer, die vor Einführung der Abgeltungssteuer weniger zahlen mussten.

Diese Regelung wurde eingeführt durch die “Große Koalition” aus CDU/CSU/SPD in 2007. Der damalige Finanzminister war Peer Steinbrück. Inwiefern diese Regelung sozial ist, kann wahrscheinlich nur Peer Steinbrück selbst positiv beantworten - für mich ist sie es nicht. Denn selbst ein “Geringverdiener”, der wenig oder gar keine Einkommenssteuer zahlt, muss für seine Zinseinkünfte volle 28 Prozent Abgeltungssteuer bezahlen (801 EUR sind u.U. schnell überschritten). Bei der vorherigen (schwarz-gelben) Regelung wurden Zinseinkünfte mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert - mit einem Freibetrag von 6000 DM (ca. 3068 EUR). Ab 1999 hatte Rot-Grün zunächst den Freibetrag immer weiter gekürzt, bis dann die “Große Koalition” die Einheitssteuer von 28 Prozent eingeführt hat. Bei Arbeitseinkommen müssen Sie schon ein zu versteuerndes Einkommen von deutlich über 50.000 EUR als unverheirateter und kinderloser Alleinverdiener aufweisen, um einen Durchschnittssteuersatz von 25 Prozent zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Blumenthal