Frage an Sebastian Blumenthal von Bernd M. bezüglich Wirtschaft
Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks - Ein Hilferuf
Sehr geehrter Herr Blumenthal,
wir zählen uns zu den führenden, auf USB-Sticks spezialisierten, Werbemittelhändlern. Unsere USB-Sticks werden mit Gravur oder Bedruckung an Handel und Industrie ab 50/100 Stück verkauft. Wir haben selbst den Bundestag und verschiedene Ministerien in den vergangenen 8 Jahren seit Einführung des Produktes beliefert.
Jetzt steht unsere Branche und auch wir vor Entlassungen. Grund dafür ist die GEMA Erhöhung auf USB-Sticks um 1460% von 0,10 auf bis zu 1,56 Euro je USB-Stick zum 01.07.2012. Streitpunkt: Wettbewerber aus dem Ausland, die auf dem deutschen Markt agieren werden nicht belangt. Das führt zu unglaublichen Wettbewerbsverzerrungen. Wir müssen durch die GEMA-Gebühr 50% teurer anbieten als Firmen aus der EU oder Asien und erhalten entsprechend weniger Aufträge.
Selbst Stiftung Warentest empfieht: kaufen Sie USB-Sticks wegen der GEMA Gebühren im Ausland...
Unstrittig ist, dass eine Abgabe rechtens ist. Strittig ist aber die dadurch verursachte Wettbewerbsverzerrung. Einigungen mit der GEMA über unsere Verbände sind erst in mehreren Jahren zu erwarten und zudem kostenpflichtig (Anwaltskosten, teure Gutachten). Wir werden unseren Sitz ins Ausland verlegen müssen, um nicht Insolvenz anmelden zu müssen. Abgesehen von den anstehenden Entlassungen sind das unnötige Mehrkosten und familiäre Belastungen.
Meine Fragen:
Wer ist für dieses Thema zuständig, wer ist Ansprechpartner? Wer setzt sich für unsere Branche, die keine Lobby hat, ein? Wer hilft? Wer hat die Korb-Gesetze zum Urheberecht bei Medien ausgearbeitet?
Muss die Politik ihre verabschiedeten Korb Gesetze nicht dahingehend überprüfen, wie diese von einem Monopol (GEMA) umgesetzt werden? Wer ist hierfür zuständig?
Danke.
Mit freundlichem Gruß
Bernd Maier
Geschäftsführung der cocos-Promotions GmbH
Sehr geehrter Herr Maier,
zuständig für die Einigung über urheberrechtliche Vergütungen auf Geräte und Speichermedien sind die Verbände der Hersteller und die GEMA als Vertreter der Urheber. Zuständig für die staatliche Aufsicht über die GEMA ist das Deutsche Patent- und Markenamt in München (beim Patent- und Markenamt ist auch die Schlichtungsstelle angesiedelt, die bei der aktuellen Auseinandersetzung aktiv werden dürfte).
Ihre Branche wird von einer Reihe von sachkundigen und gut positionierten Interessens- und Branchenverbänden unterstützt und vertreten - z.B. der IM (Informationskreis AufnahmeMedien), der BWL (Bundesverband Werbeartikel Lieferanten e.V.) und vor allem der BITKOM.
Der „Autor“ des diesem System zugrunde liegende Urheberrechts (und damit der von Ihnen erwähnten "Korb-Gesetze") war das Bundesjustizministerium im Jahr 2008 (damalige Ministerin: Brigitte Zypries).
Die Politik ist in der Tat ständig aufgefordert, die Befolgung der Gesetze zu überprüfen. Im Bereich der GEMA steht das BMJ in engem Kontakt zum Patentamt, welches wiederum Anhörungen mit den Marktteilnehmern durchführt, um auf eine Angemessenheit der zu findenden Tarife hinzuwirken ( http://presse.dpma.de/presseservice/pressemitteilungen/aktuellepressemitteilungen/26102012/index.html < http://presse.dpma.de/presseservice/pressemitteilungen/aktuellepressemitteilungen/26102012/index.html >)
Auf parlamentarischer Seite sind es ergänzend die Abgeordneten, die im Kontakt zu den Verbänden und Instititionen sowie Unternehmen stehen. In diesem Sinne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch in Berlin oder auch telefonisch gerne zur Verfügung. Eine staatliche Einflussnahme in Form von Gesetzen käme dann in Betracht, wenn bestehende Rechtsrahmen nicht ausreichend sind oder Gesetzeslücken aufweisen. Grundsätzlich ist das Verhandeln der Tarife Sache der Tarifpartner und der Branchenverbände in Vertretung für die Marktteilnehmer.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Blumenthal