Portrait von Sebastian Blumenthal
Sebastian Blumenthal
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sebastian Blumenthal zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Bianca M. •

Frage an Sebastian Blumenthal von Bianca M. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo,

es geht um die e-Zigarette bzw. um die dazugehörigen Liquits. Da die Liquits in der hauptsache aus Propylenglycol, pflanzliches Glycerin, Aromen und gereinigtes Wasser bestehen und diese Inhalstoffe auch in der Lebensmittel- und Kosmetigindustrie verwendetwerden verstehe ich nicht warum diese Dinge verboten werden sollen. Und auch das Nicotin haltige Liquit ist ist deutlich gesünder als jede Püro (normale Zigarette). Warum sollte also die e-Zigarette, das Liquit, das Nicotinliquit oder auch alle drei Dinge verboten werden bzw. unter das Atzneimittelgesetz fallen? Müssten dann nicht auch normale Zigarten und viele Lebensmittel und Kosmetika entweder verboten werden oder unters Arzneimittelgesetz fallen die sonst frei verkäuflich erhältlich sind?
Zudem kommt das der Dampf der e-Zigarette für die Umwelt (Mitmenschen, Haustiere siehe diese: http://www.youtube.com/watch?v=ckATorAusb0&list=FLP74klR-MltbkwBHb8BWo9Q&index=1&feature=plpp_video ) wesendlich verträglicher ist da keine Tabakverbrennung mehr statfindet. Und auserdem wurde in anderen EU-Läderfn (Enland) bereits für die e-Zigartte und Liquits entschieden, da diese fragen des Azneimittelgesetzes ja eigendlich auf EU basses geklärt werden muss.
Ich hoffe auf schnelle Reagtion von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Bianca Marten

Portrait von Sebastian Blumenthal
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Marten

aktuell ist im Deutschen Bundestag nicht geplant, E-Zigaretten zu verbieten. Einzelne Bundesländer (Nordrhein-Westfalen und Bremen) sowie einzelne Städte und Gemeinden haben E-Zigaretten verboten. Die Oberverwaltungsgerichte Köln, Münster und Magdeburg haben mittlerweile dazu entschieden, dass nikotinhaltige Liquids weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz unterliegen und damit frei verkäuflich sein müssen. Das ist der aktuelle Stand und die Frage nach einem Verbot stellt sich für den Deutschen Bundestag nicht, solange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist. Dennoch kann es aber durchaus Bundesländer, Städte und Gemeinden geben, die eine andere Sichtweise haben und Verbote verhängen. Diese Sichtweise kann ich aber nach aktuellem Stand nicht teilen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Blumenthal