Frage an Sebastian Blumenthal von Anita F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Blumenthal,
heute ist zu lesen auf "Bildonline"
...Das Arbeitseinkommen vieler Bundesbürger ist unter dem Strich gegenüber 1990 zurückgegangen. Das geht aus dem „Stern“-Gehalts-Check hervor, den das Magazin veröffentlichte. Demnach verfügten die Beschäftigten 2008 in jedem zweiten der 100 gängigsten Berufe letztendlich über weniger Geld als18 Jahre zuvor. Das Hamburger Institut Statista errechnete im „Stern“-Auftrag den Einkommensvergleich. Berücksichtigt wurden der Bruttoverdienst von vollbeschäftigten Arbeitern, Angestellten, Beamten und Selbstständigen aus dem Jahr 1990 gegenüber dem Jahr 2008. Eingerechnet wurde auch die Inflation, die im Vergleichszeitraum insgesamt 47 Prozent betrug, wie das Magazin weiter berichtet. Das Einkommen von Werbefachleuten, Informatikern und Zahntechnikern sei beispielsweise um mehr als 30 Prozent gesunken...
Ich bitte Sie um Ihre konstruktive Stellungnahme mit Fakten, wie Sie diesen Zustand zügig ändern werden. Bitte keine Verweise auf Fehler vergangener Regierungen, weil dies kontraproduktiv ist und gerade die FDP ja angetreten ist, um alles besser zu machen und nur für diese Versprechen auch gewählt wurde.
Mit freundlichem Gruß
Anita Fischer
Sehr geehrte Frau Fischer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die aktuelle Bundesregierung hat auf Initiative der FDP zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz beigetragen. Leider erschien in der medialen Begleitung und Kommentierung fast ausschließlich der Punkt der MWST Senkung für Hotels - sicher ein Punkt, bei dem verschiedene Bewertungen möglich sind, aber die Gesamtheit der Entlastungsmaßnahmen wurden dabei kaum betrachtet. Ich führe diese Punkte nachfolgend auszugsweise als konkrete Fakten auf, denn genau darauf zielt Ihre Frage:
-Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt zum Januar von jährlich 7834 Euro auf 8004 Euro für Alleinstehende und von 15 669 Euro auf 16 009 Euro für Ehepaare. Wer unter diesem Einkommen liegt, muss keine Steuern zahlen und es wird nur der über diesen Grundfreibeträgen liegende Einkommensanteil besteuert, was eine Entlastung für alle Einkommen unabhängig von ihrer konkreten Höhe bedeutet.
-Tarifkurve
Eine gewisse Steuerentlastung gibt es auch, weil alle Eckwerte in der Tarifkurve nochmals verschoben werden. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent etwa greift dann also erst von 52 882 Euro an und nicht - wie zuletzt - bereits ab 52 552 Euro. Nach der bereits 2009 vorgenommenen Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15 Prozent auf 14 Prozent und der Anhebung der übrigen Tarifeckwerte um 400 Euro tritt zudem nun eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro ein.
-Familien
Der jährliche Kinderfreibetrag steigt von 6024 Euro auf 7008 Euro. Das monatliche Kindergeld wird um je 20 Euro erhöht - also auf 184 Euro für das erste und zweite Kind, auf 190 Euro für das dritte Kind und auf je 215 Euro für das vierte sowie weitere Kinder. Der Höchstbetrag für abziehbare Unterhaltsleistungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellte Personen wird von derzeit 7680 Euro auf 8004 Euro (vom Veranlagungszeitraum 2010 an) angehoben. Zusätzlich sind dann die für die unterhaltene Person übernommenen Beiträge zu einer Basiskranken- und einer Pflegepflichtversicherung abziehbar.
Die bei Ehegatten wegen hoher Abschläge unbeliebte Steuerklasse V wird entschärft. Von 2010 an können sich Doppelverdiener-Ehepaare für ein "Faktorverfahren" entscheiden: Eheleute mit unterschiedlich hohem Einkommen können dann nicht mehr nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern stattdessen auf eigenen Wunsch gemeinsam nach Steuerklasse IV mit einem individuell bestimmbaren Vervielfältiger besteuert werden. Dadurch wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden Eheleuten schon bei der monatlichen Lohnauszahlung und nicht erst später beim Steuerjahresausgleich berücksichtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden wie in der Steuerklasse V. Ziel des Faktorverfahrens ist es, einen Anreiz zur Aufnahme einer steuerpflichtigen (und sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigung zu schaffen - besonders für geringer verdienende Ehepartner.
-Vorsorge
Nach bisherigem Recht sind Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit den anderen sonstigen Vorsorgeaufwendungen nur begrenzt abzugsfähig. Diese Höchstbeträge werden künftig auf bis zu 2800 Euro erhöht. Damit soll sichergestellt werden, dass künftig alle Krankenversicherungsbeiträge des Steuerpflichtigen voll abziehbar sind, soweit sie ein Leistungsniveau absichern, das dem der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflege-Pflichtversicherung entspricht; dies geht auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zurück. Steuerlich sind also mindestens die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung als Sonderausgaben anzusetzen. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten für privat wie auch für gesetzlich Krankenversicherte und werden auch lohnsteuerlich wirksam.
Ich hoffe, Ihre Frage mit diesen Punkten getroffen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen.
Sebastian Blumenthal