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Frage von Edgar F. •

Frage an Sebastian Blumenthal von Edgar F. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Blumenthal,
wie wirkt sich die Erhöhung des Kindergeldes in Kombination mit der Erhöhung des Kinderfreibetrages nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz de fakto in den verschiedenen Einkommensgruppen aus? Die Darstellungen und Bewertungen dazu sind sehr unterschiedlich. Ich wüßte gerne konkret, wieviel höher der monatliche Betrag ist bei einem Bruttoeinkommen von 1500,00 EUR, 3000,00 EUR, 6000,00 EUR oder 12000,00 EUR, ggf. 24000,00 EUR, in einer Familie mit 2 Kindern ohne Berücksichtigung weiterer persönlicher Komponenten?
Mit freundlichen Grüßen
Edgar Fuhrken

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Fuhrken,

bei verheirateten Alleinverdienern mit zwei Kindern ergeben sich bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommenssteuer folgende Änderungen in den von Ihnen angefragten Einkommensbeispielen:

Bei einem Bruttomonatseinkommen von 1500 EUR ergibt sich eine monatliche Entlastung von 40 EUR.

Bei einem Bruttomonatseinkommen von 3000 EUR ergibt sich eine monatliche Entlastung von 52,59 EUR.

Bei einem Bruttomonatseinkommen von 6000 EUR ergibt sich eine monatliche
Entlastung von 71,75 EUR.

Bei einem Bruttomonatseinkommen von 12000 EUR ergibt sich eine monatliche
Entlastung von 97,25 EUR EUR.

Bei einem Bruttomonatseinkommen von 24000 EUR ergibt sich eine monatliche
Entlastung von 97,25 EUR.

Darüber hinaus muss (bei einem unmittelbaren Vergleich zum Vorjahr) berücksichtigt werden, dass einmalig im Jahr 2009 ein Kinderbonus von 100 EUR je Kind (per Einmalzahlung) erfolgt ist.

Da Sie darum gebeten haben, weitere persönliche Komponenten nicht zu berücksichtigen, habe ich in den Berechnungen die Pauschbeträge für Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben etc. angesetzt und unterstellt, dass der Einkommensbezieher rentenversicherungspflichtig beschäftigt sowie in einer gesetzlichen Krankenkasse kranken-/pflegeversichert ist und keine Lohnersatzleistungen bezieht, die unter Progressionsvorbehalt ausgezahlt werden (wie z.B. Altersteilzeitvergütungen, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld).

In Ihrer Frage haben Sie danach gefragt, wie sich die im "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" formulierten Erhöhungen von Kindergeld und Kinderfreibetrag auswirken. Dabei bitte ich auch zu berücksichtigen, dass darüber hinaus zum 01.01.2010 das noch von der Großen Koalition beschlossene „Bürgerentlastungsgesetz“ in Kraft getreten ist. Das bedeutet, bei Arbeitnehmern werden seit Januar 2010 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beim Lohnsteuerabzugsverfahren voll berücksichtigt. Außerdem liegt der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer jetzt bei 8004 EUR und der Einkommenssteuertarif ist in seinem Verlauf etwas „geglättet“ worden. Diese Änderungen wirken sich bei den Entlastungen selbstverständlich auch aus.

Bitte beachten Sie ferner, dass die o.g. Berechnungen keine rechtsverbindliche Wirkung haben. Die konkrete Einzelfallberechnung erfolgt durch das für Sie zuständige Finanzamt.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Sebastian Blumenthal