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Frage von Martin G. •

Frage an Sebastian Blumenthal von Martin G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Blumenthal,

ja, sorry, sie haben mich tatsächlich falsch verstanden, erlauben sie mir daher eine Nachfrage zur hier gestellten Frage von 5.11.09 Thema Mietrecht und zur Klärung.:

Meine Fragen, die sie hier finden.: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37488--f239358.html#q239358

bezogen sich nicht auf Recht, sondern auf den politischen Zustand, im Kern und das sagt der Link von FEA aus, bezog ich mich damit auf das WEG also Wohneigentumsrecht, dass nicht kompatibel mit dem Mietrecht ist.
Sie teilen mir nun zurecht in dem zitierten Ausschnitt des Koaitionsvertrages mit, dass sie das Mietrecht sinngemäß gerechter und ausgeglichener machen wollen.
Ich möchte sie bitten, dies auch zu tun, es gibt in Deutschland mittlerweile mehr Eigentümer als Mieter und ich denke, dass auch die Vermieter, die sich sicher gewählt haben, mal ein Anrecht darauf haben, ihre Interessen zu schützen.

Das Thema "BGH" war mir eher unwichtig, obwohl sie sicher wissen, dass die BGH Richter, sowie die Richter am BverGE von der Politik gestellt werden.

Meine Fragen waren politisch also, sagen sie mir, ob sie in dieser Legislaturperiode vorhaben viele Gesetze, wie den § 1568 a BGB, wo ja die Vertragsfreiheit ausgehebelt wird und wieder Zwang ausgeübt wird, sowie das WEG Gesetz anzupassen, damit es kompatibel zum Mietrecht wird ?

Um abzurechnen, muss der Vermieter die richtigen Daten von der Verwaltung bekommen.
Es geht nicht darum dass der Vermieter nicht abrechnet, sondern darum, dass er dies teilweise nicht richtig kann, wenn durch einen Beschluss der Hausverwaltung (§ 46 WEG) die Abrechnung nicht Mieter kompatibel ist und er daher dies vom Mieter nicht einfordern kann.

In dem Fall wollte ich wissen, ob sie sie Haftung der Vermieter an die Hausverwaltung durchs Weg Gesetz gerichtet, nicht mal anpassen wollen, so dass der Vermieter die Mögichkeit hat, Schadensersatz von der Verwaltung zu verlangen und bei großzügigeren Fristen, Fehler bei ETV auszumerzen.

MFG

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Grasekamp,

zum Wohnungseigentumsgesetz enthält der Koalitionsvertrag keine Vereinbarung. Trotzdem wird von uns das Wohnungseigentumsgesetz auch im Hinblick auf gesetzgeberischen Handlungsbedarf einer fortlaufenden Überprüfung unterzogen.

Zunächst muss berücksichtigt werden, dass das Wohnungseigentumsgesetz erst 2007 umfassend novelliert worden ist. Ziel der Novelle war es, die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaften zu stärken. Zu diesem Zweck lässt das Gesetz nunmehr verstärkt Mehrheitsentscheidungen zu - insbesondere, was Entscheidungen über die Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten angeht. Die FDP hält dies grundsätzlich für richtig. Gleichwohl haben wir uns mit den Auswirkungen der Novelle bereits in der letzten Wahlperiode des Deutschen Bundestages befasst.

In einer Kleinen Anfrage zur Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts seit Inkrafttreten der Novelle haben wir der damaligen Bundesregierung auch eine Frage zum Zusammenspiel von Wohnungseigentums- und Mietrecht vorgelegt. In Ihrer Antwort führte die Bundesregierung aus, dass eine Anpassung des mietvertraglichen Kostenverteilungsschlüssels auf gesetzlicher Grundlage nach Maßgabe von § 556 a Abs. 2 BGB oder § 6 Abs. 4 Satz 2 Heizkostenverordnung in Betracht komme. Darüber hinaus könne in besonders gelagerten Ausnahmefällen aus § 313 BGB ein Anpassungsanspruch resultieren. Inwiefern darüber hinaus vertragliche Anpassungsmöglichkeiten bestehen, richte sich nach dem Inhalt des konkreten Mietverhältnisses. Die Antwort der Bundesregierung stammt vom 5. Januar 2009 und hat die BT-Drucksache 16/11553. Für eine erneute Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes erscheint es uns so kurz nach Inkrafttreten der letzten Novelle noch zu früh, da zunächst die realen Auswirkungen der 2007er Novelle von allen Beteiligten vollständig erfasst und bewertet werden müssen.

Sie können sich darauf verlassen, dass wir in jedem Fall die Entwicklung kontinuierlich beobachten und dabei auch Ihre Hinweise, die für unsere politische Arbeit sehr hilfreich sind, berücksichtigen werden.

Für Ihr Interesse danke ich Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sebastian Blumenthal