Zur Gewährleistung des Schutzes vor Fluglärm im Umfeld des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg hat die FBB zum einen die Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld in seiner aktuellen Fassung zu beachten. Zum anderen bestehen parallel Ansprüche nach § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm. Die FBB ist jedoch nur zur Erfüllung des jeweils weiterreichenden Anspruchs verpflichtet.
Frage von Jörg P. • 15.10.2023
Antwort von Saskia Ludwig CDU • 26.10.2023
Frage von Claudia R. • 12.10.2023
Antwort ausstehend von Saskia Ludwig CDU
Frage von Luise K. • 07.09.2023
Antwort von Saskia Ludwig CDU • 13.09.2023
Die Qualität einer Demokratie zeigt sich insbesondere dadurch, wie die Meinung der Minderheit respektiert und in die Meinung der am Ende ausschlaggebenden Mehrheit mit einbezogen wird
Frage von Christof N. • 27.10.2021
Antwort ausstehend von Saskia Ludwig CDU
Frage von Jana W. • 22.10.2021
Antwort von Saskia Ludwig CDU • 04.11.2021
Ich vertrete dazu die Auffassung, dass in dieser speziellen Hinsicht wie auch im allgemeinen die Erfahrungen aus 1,5 Jahren Pandemie viel stärker in den aktuellen politischen Umgang mit Corona einbezogen werden müssten, als dies tatsächlich der Fall ist.
Frage von Sabine M. • 22.09.2021
Antwort ausstehend von Saskia Ludwig CDU