ist Ihnen bekannt, das vielen gemeinnützigen Organisationen vom Bundesfinanzhof die Gemeinnützigkeit entzogen wurde?
Liebe Frau Ludwig,
ist Ihnen bekannt, das vielen gemeinnützigen Organisationen vom Bundesfinanzhof die Gemeinnützigkeit entzogen wurde?
Das Urteil hat die Rechtsunsicherheit von Vereinen noch einmal verstärkt, die aufgrund des veralteten Gemeinnützigkeitsrecht bereits ohnehin existierte. Damit endlich Rechtssicherheit für die Zivilgesellschaft hergestellt wird, sind drei Änderungen unerlässlich:
1. Die Aufnahme einiger weiterer, gemeinnütziger Zwecke - wie die Förderung der Grund- und Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und Demokratie.
2. Die Aufnahme einer „Demokratieklausel“, die beispielsweise einem Sportverein erlaubt, sich gelegentlich gegen Rassismus oder Antisemitismus zu engagieren.
3. Die Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen sich für ihre eigenen Satzungszwecke auch politisch engagieren dürfen, solange sie politische Parteien weder direkt noch indirekt unterstützen und nicht selbst zu Wahlen antreten.
Die unklare rechtliche Lage schwächt die engagierten Vereine. Erstens stehen sie dadurch vor einer schwierigen Wahl: Entweder sie schränken ihre Arbeit ein, oder sie riskieren ihren gemeinnützigen Status – und damit oftmals ihre Existenz. Zweitens haben die Angriffe von Seiten der AfD und anderen rechtsextremen Akteur*innen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Durch kleine Anfragen, Gesetzentwürfe oder direkte Anzeigen bei Finanzämtern werden gemeinnützige Vereine unter Druck gesetzt. Viele, gerade kleine Initiativen, haben nicht die Mittel, sich juristisch zu wehren und fahren deshalb ihre Tätigkeiten zurück. Die Konsequenz: Das Engagement der Zivilgesellschaft wird dort geschwächt, wo es derzeit dringender denn je benötigt wird.
Frau Ludwig noch besteht die Möglichkeit noch in dieser Legislaturperiode diese Missstände aus dem Weg zu räumen und unseren Zivilgesellschaft im Kampf um unsere Demokratie zu stärken!
Werden Sie sich dafür im entsprechenden Bundestagsplenum um das Jahressteuergesetz 2020 einsetzen?
MfG
C.N.