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Saskia Esken
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Frage von Susanne B. •

Frage an Saskia Esken von Susanne B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Esken,

mit neuen Gesetzen wollen Politiker mehr Organspender. Die potentiellen Spender sollen umfassend über die Organentnahme informiert werden. Wenn Sie unter http://www.faz.net/aktuell/politik/organspende-das-war-ein-katastrophaler-ausbau-von-ersatzteilen-12536010.html einen Erfahrungsbericht lesen, einer bei einer Organentnahme beteiligten Ärztin, werden Sie wahrscheinlich zu der in Kurzfassung wiedergebenen Einschätzung kommen:

"....Sie hatte einen Motorradunfall gehabt. Wahrscheinlich ist sie mit dem Kopf aufgeschlagen, so wurde eine Hirnblutung ausgelöst....die Leute, die kriegten erst mal gesagt: „Ihre Tochter ist hirntot...Der Oberarzt hat dann gesagt: „Ihrer Tochter nützen die Organe nichts mehr. Jemand anders kann mit den Organen aber weiterleben.... Wenn die Klinikangestellten in den Techniken der Gesprächsführung bewandert sind, dann kriegen sie jemand Unsicheren auch dazu, zuzustimmen...Sie müssen sich vorstellen: Sie haben da einen OP-Tisch mit einem Körper, der ist vom Hals bis knapp über dem Schambereich völlig geöffnet, ...Und dieser ausgeweidete Körper. Das hat mich sehr schockiert.

..Wenn einer der Angehörigen jemals so eine Explantation sehen würde und würde darüber sprechen oder es würde im Fernsehen gezeigt, dann gäbe es keine Einwilligungen mehr zur Organentnahme.
..Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand möchte, dass das mit seinem Körper passiert.

..ich habe beschlossen, dass ich kein Organspender sein möchte. Und konsequenterweise möchte ich auch keine Organe bekommen....".

Fragen:
Wenn Sie die potentiellen Spender über den Spendevorgang umfassend informieren, werden Sie keine freiwilligen Spender mehr haben. Wieso wollen Politiker ein Gesetz, dass dem in Ihrem Antrag formulierten Ziel offensichtlich zuwider läuft?
Werden Sie per Gesetz und Zwangsmaßnahmen, jeden zur Organ- und Gewebeentnahme heranziehen?

Mit freundlichen Grüssen
S. B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Organspende und Ihr Interesse an meiner Haltung zur Frage, wie die Organspende zukünftig geregelt wird.

Sie nehmen in Ihrer Anfrage Bezug auf ein Interview in der FAZ. Die Schilderungen der Ärztin zu einer Organentnahme sind erschreckend, ohne Frage. Ich kann diesen Einzelfall natürlich nicht beurteilen. Das Interview ist allerdings von 2013, und der Fall lag da schon 15 Jahre zurück. Seither hat sich gesetzlich einiges geändert. Die Kontrollmöglichkeiten der unabhängigen Prüfungs- und Überwachungskommission wurden wesentlich ausgebaut, und es gibt nun eine unabhängige Vertrauensstelle Transplantationsmedizin, bei der Auffälligkeiten und Verstöße bei Organspenden und der Organtransplantationen gemeldet werden können.
Der Bundestag hat sich in einer sehr umfassenden, offenen Debatte mit neuen Regeln für die Organspende befasst. Der Hintergrund: Etwa 9500 Menschen in Deutschland warten derzeit auf ein Spenderorgan. Es gab im Jahr 2018 aber leider nur 955 Organspender*innen. Immer wieder sterben Menschen, während sie auf ein Spenderorgan warten. Viele sind mit mir der Meinung, das muss sich ändern. Wir haben im Bundestag darüber debattiert, wie wir die freie und informierte Entscheidung der Menschen über ihre Bereitschaft zur Organspende besser regeln können.

Sie formulieren in Ihrer Anfrage die Befürchtung, dass per Gesetz und Zwangsmaßnahmen alle Menschen zur Organ- und Gewebeentnahme herangezogen werden sollen. Keiner der im Bundestag debattierten Gesetzesentwürfe sah eine solche Zwangsmaßnahme vor, und ich bin mir sicher, so etwas wird in Deutschland auch nie zur Debatte stehen. Ob ein Mensch zu einer Organspende bereit ist oder nicht, ist und bleibt seine freie Entscheidung.

Der Bundestag hat sich in seiner Mehrheit dafür entschieden, die Widerspruchslösung abzulehnen und auch weiterhin eine eindeutige Erklärung für die Organspende einzufordern. Der Organspendeausweis bleibt bestehen, zusätzlich wird ein zentrales Register geschaffen, bei dem man online seinen Willen zur Organspende erklären kann. Ärzt*innen können auf dieses Register zugreifen. Ist der Wille eines möglichen Organspenders nirgendwo erklärt, so entscheiden weiterhin die Angehörigen.

Das jetzt verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende nimmt das Informationsbedürfnis von Bürger*innen sehr ernst und sieht eine breite Informationskampagne vor. Es bleibt nun zu hoffen, dass die Informationen zur Organspende und zu den mittlerweile hohen Standards für die Kliniken ebenso wie die erhöhte Transparenz durch die Kontrollinstanzen dazu beitragen, dass mehr Menschen eine gut informierte Entscheidung treffen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Saskia Esken

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