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Sascha Schlösser
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Frage von Elfriede R. •

wann zahlen Beamte in die Rentenkasse? Und erhalten dann nicht diese fetten Pensionen? (Verglichen mit den Renten)

Sehr geehrter Herr Schlösser,

wann zahlen Beamte in die Rentenkasse? Und erhalten dann nicht diese fetten Pensionen? (Verglichen mit den Renten)

mfg Elfriede R.

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Sehr geehrte Frau R., 

die AfD hat genau diese Frage bereits in Ihrem Rentenkonzept und im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 aufgegriffen. Sie finden dort folgende Aussage:

„Abschaffung der Politikerpensionen 

Politiker sollen wie andere Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch dies ist Ausdruck unseres Verständnisses von sozialer Gerechtigkeit.

Soziale Gerechtigkeit ist ein integraler Bestandteil der AfD-Politik, muss aber immer auch zur Eigenverantwortung anregen.

Diese Eigenverantwortung müssen wir auch von Politikern einfordern. Es ist niemandem vermittelbar, dass Berufspolitiker bereits nach wenigen Jahren hohe Pensionsansprüche erwerben. Das ist vor allem kritisch, weil die Nutznießer dieser Gesetze selbst über solche Regelungen gesetzgeberisch entschieden haben. Damit muss Schluss sein. Politiker sollen wie andere Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch dies ist Ausdruck unseres Verständnisses von sozialer Gerechtigkeit.“

Für die Beamten sehen wir eine Reduzierung des Beamtenstatus auf originär hoheitliche Aufgaben vor. 

In unserem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 heißt es wörtlich:

„Die hohe Loyalität der Beamten beruht auch auf dem Prinzip der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Darauf beruht die beamtenrechtliche Altersversorgung.

Die AfD möchte sie deshalb beibehalten, allerdings die Verbeamtung auf hoheitliche Aufgaben beschränken, wie z.B. bei Bundeswehr, Zoll, Polizei, Finanzverwaltung und Justiz. Auf diese Weise wird ein Großteil der künftigen Staatsbediensteten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen und deren Beitragsaufkommen gestärkt.“

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit zufriedenstellend beantworten konnte. 

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Schlösser

Rechtsanwalt 

(Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht)

 

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