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Sascha Schlösser
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Frage von Günter B. •

Direktversicherungsgeschädigte mit Abschluss vor 2004: Was beabsichtigen Sie, um diese Ungerechtigkeit zu ändern? Gibt es in Programm Ihrer Partei dazu Aussagen.

Sehr geehrter Herr Schlösser,

im Jahr 2003 wurde von der Regierung das Gesundheitsmodernisierungsgesetz verabschiedet.
Das hatte zur Folge, das ab 2004 Direktversicherte, die privat für das Alter vorgesorgt haben, fast 20 Prozent der angesparten Summe (den vollen Beitrag) an die Kranken- und Pflegeversicherung entrichten müssen.
Das betrifft -rückwirkend- auch diejenigen, die vor 2004 die Versicherung abgeschlossen haben.
Die Sachlage ist hinreichend bekannt.

Meine Fragen:
Was beabsichtigen Sie in der neuen Legislaturperiode daran zu ändern.
Gibt es in Programm Ihrer Partei dazu Aussagen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bürger,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Uns als Alternative für Deutschland liegt dieses Thema seit langem am Herzen. So haben wir beispielsweise in der aktuellen Legislaturperiode mit unserer Drucksache 19/15788 versucht u.a. diesen Systemfehler zu beseitigen.

Darin forderten wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass 

  1. alle staatlich geförderten Verträge der betrieblichen Altersvorsorge nur einmalig mit Beitragszahlungen zur Sozialversicherung belastet werden,
  2. auf Antrag von Betroffenen eine Rückerstattung doppelt gezahlter Beiträge zur Sozialversicherung auf Verträge der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt.

 

In unserer Begründung des Antrags ist unsere Position zusammengefasst:

"Die Direktversicherten haben auf die Konditionen vertraut, zu denen sie die bAV-Verträge abgeschlossen haben. Das GKV-Modernisierungsgesetz wurde damals zu dem Zweck geschaffen, die Kassenlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern. Dies in Kenntnis der demographischen Situation der Sozialversicherungen insbesondere auf Kosten der verantwortungsvollen Sparer einer zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge fortzusetzen, widerspricht dem Generationenvertrag in besonders ungerechter Weise und ist systemwidrig."

 

Wir werden diese Frage der (Un-)Gerechtigkeit auch in der kommenden Legislaturperiode im Bundestag ansprechen und Lösungen für das Problem vorschlagen.

 

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit zufriedenstellend beantworten konnte.

Liebe Grüße aus Erfurt

Sascha Schlösser

 

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