Frage an Sascha Roßmüller von Georg B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Roßmüller
Am nächsten Sonntag sind Landtagswahlen und ich möchte – auch namens meiner Familie – bei Ihnen als meinen zuständigen Wahlkreiskandidaten anfragen, wie Sie persönlich (und natürlich auch Ihre Partei) zur Frage der Bayerischen Hundeverordnung stehen.
In dieser Hundeverordnung wurden bestimmte Rassen gefährlich eingestuft, wobei bei einigen Rassen (Kategorie I) die Gefährlichkeit auch nicht durch Wesenstest wiederlegt werden kann.
Ist Ihrer Meinung nach diese Hundeverordnung so gerechtfertigt und würden Sie diese so beibehalten wollen oder sehen Sie hier Handlungsbedarf?
Sehr geehrter Herr Bergrainer,
ich bin speziell auf diesem Gebiet nicht besonders versiert, vertrete aber die Meinung, daß vor allem Veränderungen jüngeren Datums in diesem Bereich ordentlich evaluiert werden sollten, um nicht mangelnde Erfahrung zum Zeitpunkt diverser Regelfestsetzungen auf Dauer zu zementieren. Wesenstests sollten einer Beurteilung in jedem Fall zugrunde liegen, wobei hier der Kriterienkatalog anspruchsvoll für Hund wie auch Hundehalter sein muß. Meine Erfahrungen auf diesem Gebiet sind zugegebenermaßen sehr gering, hinterließen bei mir aber dennoch den Eindruck, daß oftmals die Gefährlichkeit eines Hundes vom Halter abzuleiten ist.
Zu einer dieses Thema betreffenden ausreichend qualifizierten Antwort, die professionellen Ansprüchen genügt, bedürfte es aber meinerseits einer vorangehenden Befassung unter Zuhilfenahme fachmännischer Anleitung. Die Notwendigkeit, daß sich eine Landtagsfraktion dieses Themas annehmen muß, scheint mir aufgrund einer großen "Gemeinde von Hundehaltern" nachvollziehbar. - Ich schulde Ihnen insofern Dank, mir ein weiteres Arbeitsgebiet vor Augen geführt zu haben und hoffe, Sie nicht allzu unzufrieden zurückgelassen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Roßmüller