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Sascha Raabe
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Frage von Christian M. •

Frage an Sascha Raabe von Christian M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Raabe

mit Erschrecken muss ich wieder einmal feststellen, das unser Staat dabei ist, die Rechte der Bürger weiter zu beschneiden und einzuschränken. Die verdachtsunabhängige Protokollierung des Surfverhaltens ist ein weiterer Eingriff in mein Recht der informationellen Selbstbestimmung. Ich protestiere auf das schärfste gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung und Aufzeichnung der Internetnutzung des unbescholtenen Bürgers. Unser Rechtsstaat sollte nicht wieder zum rechten Staat werden, oder ist hier wieder alle Erfahrung aus der Zeit vor 1945 verloren gegangen?

Ich würde es mir sehr wünschen wenn Sie Herr Dr. Raabe hierzu Stellung beziehen könnten.

Ich wurde im Glauben an die Demokratie und die Freiheit des Menschen erzogen. Ich hätte nie gedacht, dass ich eines Tages um meine Freiheit, die Demokratie in diesem Land und um meine Rechte kämpfen muss.

Es ist traurig und beschämend!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes. Dieser Gesetzentwurf wurde Mitte März in erster Lesung im Bundestag behandelt und anschließend an den Innenausschuss überwiesen, der sich intensiv damit auseinandersetzten wird.

Ich will vorweg nehmen, dass es auch hier wieder einmal um die schwierige Abwägung zwischen der Sicherheit vor Terror und Gewalt und der elementaren Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger geht.

Klar ist, und dies bemängeln Sie in ihrem Schreiben zu Recht, dass die Novellierung des Gesetzes einen regelmäßigen Eingriff in die Grundrechte der deutschen Bevölkerung bedeuten kann - hiergegen stellt sich die SPD- Fraktion vehement. Wir konnten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble schon oft, leider nicht oft genug, im Hinblick auf solche Vorhaben sinnvoll bremsen und werden dies auch an dieser Stelle wieder tun.

Kritisch betrachtet werden die in Artikel 3 des Gesetzentwurfs enthaltenen Ergänzungen des § 15 des Telemediengesetzes: Die Grenzen der Internetdatenspeicherung sind hierin sehr unkonkret formuliert. Die SPD-Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass der Gesetzestext dahingehend geändert wird, dass die Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten nur als letztes Mittel zulässig ist.

Die Gesetzesnovelle sieht außerdem vor, das "Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik" (BSI) neu zu formulieren und die Behörde in ihren Kompetenzen zu stärken. Auch diesem Vorschlag sehen wir sehr kritisch. So soll das BSI die gesamte Datenkommunikation mit dem Bund überwachen und Daten an Strafbehörden weiterleiten dürfen. Hier müssen noch klare Abgrenzungen vorgenommen werden, wann dies möglich sein darf. An dieser Stelle halten wir es für sinnvoll, die Datenverkehre nicht offen, sondern pseudonymisiert oder anonymisiert zu speichern.

Auf Grund der oben angesprochenen Mängel des Gesetzesentwurfes, kann ich Ihnen sagen, dass die SPD-Bundestagsfraktion dem Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung nicht zustimmen wird. Vielmehr werden wir uns im weiteren Prozess dafür einsetzen, den Gesetzentwurf dahingehend zu verändern, dass Bürgerinnen und Bürger nicht um ihre persönlichen Freiheitsrechte fürchten müssen.

Am 11. Mai ist außerdem hierzu eine Sachverständigenanhörung im Innenausschuss angesetzt. Wir werden uns also weiterhin intensiv mit der Thematik auseinandersetzten, um sowohl Sicherheit als auch Freiheit zu garantieren.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einige Ihrer Befürchtungen ausräumen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe