Frage an Sascha Raabe von Daniela K. bezüglich Innere Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Raabe,
auf Basis welcher wissenschaftlichen Ergebnisse erfolgt seitens der Bundesregierung die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes? Inwiefern ist aus Ihrer Sicht die 7-Tage-Inzidenz als alleiniger Maßstab für Schutzmaßnahmen geeignet und wie stehen Sie generell zu dem Gesetzentwurf und den hierin enthaltenen Grundrechtseinschränkungen?
Besten Dank und viele Grüße
Daniela Krumm
Sehr geehrte Frau Krumm,
in dieser Woche haben mich enorm viele Fragen bezüglich des Infektionsschutzgesetzes erreicht. Ich möchte Ihnen als Antwort deshalb gern ein Statement zukommen lassen, dass ich am 13.04.2021 auf meinen Social Media-Kanälen zum Thema veröffentlich habe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sascha Raabe
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AUSGANGSSPERRE IST FÜR MICH NICHT ZUSTIMMUNGSFÄHIG!
Um es vorneweg zu sagen: Die Lage ist ernst! Der Anstieg der Patientenzahlen auf den Intensivstationen erfordert ein bundesweites, konsequentes, verhältnismäßiges und sinnvolles Handeln, um die Hospitalisierungszahlen zu senken.
Notwendig und sinnvoll ist es, die Infektionsgefahren in Innenräumen stärker zu verringern. Ich habe deshalb selbst gefordert und unterstütze, dass es in den Schulen eine Testpflicht geben muss, so wie es jetzt im Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgesehen ist. Ich halte es auch für gut und richtig, dass auf Initiative der SPD und unseres Arbeitsministers Hubertus Heil in Betrieben mindestens einmal in der Woche ein Testangebot verpflichtend angeboten werden muss. Persönlich fände ich es noch besser, wenn die Annahme dieses Angebotes nicht freiwillig wäre, sondern von den Beschäftigten auch wahrgenommen werden muss.
Nicht verhältnismäßig und auch nicht sinnvoll hingegen ist der besonders schwere Grundrechtseingriff der geplanten Ausgangssperre von 21.00 bis 5.00 Uhr morgens. Das betrifft ja nicht nur Besuche/Kontakte im Innenbereich während dieser Zeit, sondern auch den Spaziergang, Aufenthalt oder das Wahrnehmen sozialer Kontakte im Freien.
Seit über einem Jahr weise ich regelmäßig öffentlich und in der SPD-Bundestagsfraktion darauf hin, dass die Infektionsgefahren im Freien extrem gering sind. Darauf haben auch die WissenschaftlerInnen der Gesellschaft für Aerosolforschung gestern in einem offenen Brief an die Bundesregierung hingewiesen. Demnach finden 99,9 Prozent der Infektionen in Innenräumen statt. Im letzten Sommer sind die Infektionszahlen vor allem deshalb zurückgegangen, weil sich soziale Kontakte dank des warmen Wetters ins Freie verlagert haben.
Es ist deshalb kontraproduktiv, mit Ausgangssperren den Menschen die Bewegung, den Aufenthalt und den sozialen Kontakt im Freien zu verbieten und dadurch zu riskieren, dass sich als Ausweichreaktion dann Personen aus mehreren Haushalten abends heimlich in Innenräumen treffen. In den nächsten Wochen werden die Tage immer länger und wärmer. Es ist weder zumutbar noch verhältnismäßig, dass Menschen dann bei 30 Grad Celsius und hellem Tageslicht um 21.00 Uhr in ihren Wohnungen „eingesperrt“ werden.
Ein weiterer Mangel des Gesetzentwurfs ist es, dass allein die Anzahl der Neuinfektionen (Sieben-Tage-Inzidenz) als Kriterium für die Auslösung der Grundrechtseinschränkungen verwendet werden. Wir hatten - auch auf meine Initiative hin - erst kürzlich den § 28a des Infektionsschutzgesetzes um weitere Kriterien wie Impffortschritt und die Belastbarkeit des Gesundheitssystems, also die Hospitalisierungszahlen, ergänzt. Jetzt soll das im neu geschaffenen § 28 b nicht mehr gelten. Das ist nicht sachgerecht.
Zum einen, weil die Zahl der Neuinfektionen immer auch abhängig von der Anzahl der Tests ist. Die geplanten Ausweitungen der Tests in Schulen und Betrieben werden zunächst die offiziellen Zahlen der Neuinfektionen nach oben treiben. Erst nach einigen Wochen wird es einen positiven Effekt auf die Inzidenzzahl geben, weil Infektionsketten effektiv unterbrochen worden sind.
Zum anderen werden spätestens dann, wenn alle Risikogruppen geimpft sind, die Infektionszahlen immer unwichtiger. Ausschlaggebend für Öffnungen oder Schließungen sollten dann die Hospitalisierungszahlen und Todesfälle sein. Das empfiehlt u.a. auch der Deutsche Ethikrat. Es gibt bereits jetzt Hoffnung und Erfolge durch die bereits erfolgten Impfungen vieler älterer Menschen. Die Todesfälle sind im Vergleich zur zweiten Welle (Januar) um 75 Prozent gesunken. Denn rund 90 Prozent der Todesfälle entfallen auf über 70-Jährige.
Die Intensivbettenbelegung hingegen ist besorgniserregend hoch, weil die nun im Schnitt jüngeren PatientInnen doppelt so lange auf der Intensivstation liegen.
Wir müssen eine Überlastung des Gesundheitssystemes jetzt auf alle Fälle verhindern. Es ist deshalb richtig und notwendig, die einschränkenden Maßnahmen in Innenräumen zu verlängern und mit klugen Konzepten Gefahren zu mindern. Wenn mehr Menschen ab Mai geimpft sind, können hier voraussichtlich wieder Lockerungen erfolgen.
Im Freien sollten hingegen auch bei Inzidenzen über 100 Öffnungen ermöglicht werden, weil es an der frischen Luft fast keine Infektionsgefahren gibt. Insbesondere sollten mehr Möglichkeiten im Amateur- und Breitensport gestattet werden. Denn Bewegungsmangel kann zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden führen. Es ist meiner Ansicht nach auch verantwortbar, die Außenbereiche der Gastronomie für Personen mit vorherigem negativem Schnelltest und für Geimpfte zu öffnen.
Diese Öffnungen würden weder die Infektionszahlen noch die Zahlen der Hospitalisierungen/Intensivpatienten nach oben treiben. Im Gegenteil können Zugangsrechte für die Außengastronomie mit vorherigem negativen Schnelltest ein guter Anreiz für viele Menschen sein, sich freiwillig testen zu lassen. Das ist unter dem Strich gut für die Verringerung des Infektionsgeschehens.
In diesem Sinne könnte ich dem Gesetzentwurf nur zustimmen, wenn im parlamentarischen Verfahren noch deutliche Verbesserungen insbesondere beim Thema Ausgangssperre im vorher beschriebenen Sinne erfolgen. Dafür werde ich mich vehement einsetzen.