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Sascha Raabe
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Frage von Konstantin Dr. v. N. •

Frage an Sascha Raabe von Konstantin Dr. v. N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Raabe,

seit längerer Zeit verfolge ich die Diskussion über die Neuregelung des § 108 e StGB. Es geht hier, wie Sie sicher wissen, um eine Verbesserung des Schutzes vor Korruption von Abgeordneten. Die augenblickliche Regelung ist unzureichend. Trotz einer im Jahr 2005 von 140 Ländern - auch von Deutschland - unterzeichneter UN-Konvention geschieht zu deren Umsetzung nach meiner Wahrnehmung derzeit rein garnichts. Um der Konvention zu genügen, müssten zumindest folgende Gesetzesverschärfungen vorgenommen werden:

a) Ausweitung der Strafbarkeit auf alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der
Mandatspflichten, die als Gegenleistung für einen ungerechtfertigten Vorteil vorgenommen
oder unterlassen werden (bisher ist nur der Kauf und Verkauf der Stimme bei
Abstimmungen im Parlament erfasst).

b) Ausweitung der Strafbarkeit auf Vorteile, die nach der Handlung bzw. dem Unterlassen
gewährt oder angenommen werden (zu erfassen sind auch sog. „Dankeschön-Spenden“).

c) Es müssen materielle und immaterielle Versprechen erfasst werden (bislang nur materielle Versprechen).

c) Es müssen Vorteile für sich oder einen Dritten erfasst werden (bislang nur Vorteile für sich).

Natürlich sehe ich den Grundkonflikt, dass vorliegend Abgeordnete ein Gesetz verschärfen müssen, von dem Sie selbst einmal betroffen sein könnten. Doch gerade die Möglichkeit, angesichts der Verdrossenheit und des zunehmenden Misstrauens der Menschen gegen Politik und Demokratie, sollte es allen Rechtschaffenden ein drängendes Anliegen sein, in diesem sensiblen Bereich zügig für Transparenz und Rechtsstaatlichkeit zu sorgen. Oder?

Mit besten Grüßen Konstantin v. Notz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. v. Notz,

vielen Dank für Ihre Schreiben zum Thema Korruption. Wie Sie zu Recht kritisieren, ist nach dem geltenden Recht die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern nur in Formen des Stimmenkaufs und -verkaufs bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung gem. § 108e Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Hinzu kommt der Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, der die Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichem Verkehr unter Strafe stellt.

Die auf der Ebene des Europarats und der Vereinten Nationen entstandenen Konventionen (Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption vom 27.01.1999 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10.2003) enthalten Vorgaben zu einer weiteren Erfassung von Korruptionstaten von und gegenüber Abgeordneten und führen daher zu einem Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht.

Ein solcher Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt dem Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssen - wie schon dargelegt -- die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. Die entsprechenden Änderungen sind in dem Entwurf der Bundesregierung nicht enthalten, weil sich die gesetzgeberische Aktivität zum Tatbestand der Abgeordnetenbestechung aus der Mitte des Parlaments entfalten soll.

Für mich und die gesamte SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Wir wollen den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung sowohl zur Umsetzung der internationalen Vorgaben als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ausdehnen.

Umsetzungsbedarf besteht außerdem aufgrund der BGH-Rechtsprechung (Wuppertaler Korruptionsskandal und Kölner Müllskandal), da bei Korruptionshandlungen von und gegenüber kommunalen Mandatsträgern eine erhebliche Lücke besteht. Der BGH entschied im sog. "Wuppertaler Korruptionsskandal", dass kommunale Mandatsträger keine Amtsträger i.S.V. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind, soweit sie nicht mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut sind.

In der letzten Wahlperiode hatte die rot-grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, das bislang straflose Annehmen, Sichversprechenlassen oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen unter Strafe zu stellen. Durch die vorgezogene Neuwahl kam es jedoch nicht zum Abschluss. Die Fortsetzung der Beratungen gestaltet sich als außerordentlich schwierig, da die auf diesem Gebiet zögerliche CDU/CSU einer Umsetzung massiv im Wege steht. Für mich ist es völlig unverständlich, dass die Union dem Anschein nach kein Interesse an einer Verbesserung der Korruptionsbekämpfung hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe