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Frage von Peter C. •

Frage an Sascha Raabe von Peter C. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Raabe,
zuerst Dank für diese Möglichkeit Fragen an Sie zu richten.
Ich glaube mit dem Thema Soziales richtig zu liegen, denn es geht aus meiner Sicht um ein aktuelles Sozial-Politisches Thema nämlich die Integration. Ich selbst bin auch Vertriebener aus dem Sudetenland. Sie als Politologe haben Kenntnisse über die Integration von vielen Millionen, nicht nur Sudetendeutscher, nach dem 2 Weltkrieg.
Aber nicht nur Volksdeutsche, welche heute noch nach Deutschland kommen, sondern auch viele politische Flüchtlinge, sollen und müssen zuerst die deutsche Sprache erlernen um hier integriert zu werden. Damit beginnt die schulische Ausbildung und später das eines Berufes. Also die Priorität für eine Integration ist die Kenntnis der deutschen Sprache. Diese Leistung ist für alle die nach Deutschland kommen vorrangig und kostenlos. Aber wie steht es um Kinder deutscher Eltern, welche im EU-Ausland ihren Wohnsitz haben ? Es ist keine Seltenheit, dass Deutsche in EU-Ländern leben. Es gibt eine deutsche Grundschule in Prag. Vor einigen Monaten wurde diese auch von der Bundeskanzlerin besucht.
Und das war gut so. Frage: Können sich auch Eltern deutscher Kinder darauf verlassen, dass diese z..B. hier in Prag ihre Muttersprache an einer deutschen Grundschule kostenlos erlernen können? Migranten-Kindern werden in Deutschland alle Möglichkeiten, eine für sie fremde Sprache, kostenlos zu erlernen. Haben deutsche Kinder innerhalb der EU die gleichen Rechte oder müssen sie, um ihre Muttersprache zu erlernen, gebühren bezahlen ? Nach meinen ersten Informationen ist der Besuch der deutschen Grundschule in Prag, auch für Kinder deutscher Eltern, kostenpflichtig. Ich möchte Sie daher bitten mir mitzuteilen, ob meine Information zutrifft. Ist es nicht eine soziale Pflicht der deutschen Politik innerhalb der EU deutschen Kinder den Grunschulbesuch, um ihre Muttersprache zu erlernen, kostenlos zu ermöglichen ??
Im Voraus vielen Dank
P.C.

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Sehr geehrter Herr Cadek,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wie Sie richtigerweise schreiben, ist der Besuch der Grundschule der Deutschen Schule Prag in der Tat kostenpflichtig. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, welche Nationalität die Schülerinnen und Schüler haben. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Deutsche Schule Prag (Rechtsform: eGmbH nach tschechischem Recht) dazu gezwungen ist, Eigeneinnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs zu erzielen. Die personelle und finanzielle Förderung durch den Bund ist immer nur subsidiär. In der Gestaltung der Schulgeldpolitik ist der Schulvorstand daher frei. D.h. auch, dass er durchaus eine Staffelung bei den Schulgeldern bis hin zur Schulgeldbefreiung beschließen kann, wobei der Bund die dadurch entgangenen Schulgeldeinnahmen über die finanzielle Förderung zu einem geringen Teil kompensieren kann. Der Bund hat jedoch keinen Einfluss auf die entsprechenden Entscheidungen des Schulvorstands. Dies gilt für alle deutschen Auslandsschulen weltweit.

Eine soziale Pflicht der deutschen Politik für ein kostenloses Angebot für deutsche Kinder zum Erlernen der deutschen Sprache im Grundschulbereich im EU-Ausland kann ich so nicht erkennen. Weder die Länder noch der Bund haben eine solche Verpflichtung außerhalb unserer Grenzen. In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 eine Neuregelung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeldzahlungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG sowie Einbeziehung EU/EWR-ausländischer Privatschulen (darunter u.a. auch die Deutschen Auslandsschulen in der EU) vorgesehen ist, wonach 30% des Entgelts, höchstens 3.000 Euro, das der Steuerpflichtige für jedes Kind, für das er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld hat, für dessen Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule entrichtet, mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung, geltend gemacht werden können. Über diese Neuregelung wird der Bund somit u.a. auch den Grundschulbesuch deutscher Kinder zum Erlernen der deutschen Sprache im EU-Ausland fördern.

Wichtig bleibt allerdings, und das haben Sie auch gut in ihrem Schreiben dargestellt, dass die hier lebenden Menschen -- gleich welcher Herkunft -- die Chance bekommen, bei uns in Deutschland Fuß zu fassen. Sprache ist dabei Voraussetzung von Integration. Wer mitreden will, muss die deutsche Sprache erlernen können. Der Staat unterstützt Migranten darin. Wer neu zu uns kommt, hat daher grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Meiner Meinung nach ist das auch der richtige Weg für ein erfolgreiches Zusammenleben von Menschen verschiedenster Herkunft bei uns im Land.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe