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Sascha Raabe
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Frage von Burkhard A. •

Frage an Sascha Raabe von Burkhard A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Raabe,

mit Entsetzen mußte ich heute der Zeitung "Die ZEIT" entnehmen, dass bei der anstehenden Münchner Sicherheitskonferenz bewaffnete Bundeswehrsoldaten Wachaufgaben wahrnehmen sollen.

Was gedenken Sie und Ihre Fraktion dagegen zu unternehmen, dass so offensichtlich gegen die Verfassung verstoßen wird?

Es wird ja immer betont, dass die Sicherheitskonferenz von einem privaten Veranstalter organisiert wird. Wie kann es sein, dass dann dort nicht nur die Bundeswehr zum Einsatz kommt, sondern dass diese Veranstaltung auch noch vom Bundespresseamt mit Geld des Verteidigungsministeriums finanziert wird?
Generell sehe ich mit Sorge, dass die Regierung in letzter Zeit die Grenzen der Verfassung doch sehr stark strapaziert und ich habe noch nicht feststellen können, dass das Parlament, also auch Sie, die von der Verfassung vorgesehene Kontrollfunktion wirklich wahrnimmt.

Mit freundlichen Grüßen,

B. Acker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Acker,

die von Ihnen angemerkten Bedenken eines Einsatzes der Soldaten der Bundeswehr im Inneren mit Waffe und gleichzeitiger Übertragung des privaten Hausrechtes an die Bundeswehr, kann ich vollends verstehen und teile diesbezüglich Ihre Meinung.

Sowohl im Rahmen des G 8-Gipfels 2007 wurde im Krankenhaus Bad Doberan in einem Teilbereich des Krankenhauses das Hausrecht der Bundeswehr übertragen und wahrgenommen. Gleiches ereignete sich auch auf der von Ihnen benannten Münchener Sicherheitskonferenz im Januar diesen Jahres (wie wohl auch in den Vorjahren), bei der ebenfalls zum Schutz der Veranstaltung das Hausrecht auf die Bundeswehr übertragen wurde.

Ich erachte das Vorgehen des Bundesministeriums der Verteidigung für rechtswidrig und teile damit mit vielen meiner Parteikollegen diese Position. Für Klaus-Uwe Benneter, Innenexperte der SPD-Fraktion, stellt dieses erteilte Hausrecht einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz dar. Die Möglichkeiten zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren sind im Grundgesetz abschließend geregelt. Das Vorgehen des Bundesministeriums der Verteidigung dient offenkundig dazu, die gegebenen verfassungsrechtlichen Beschränkungen für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu umgehen.

Ein Brief aus den Reihen der SPD-Fraktion an den Bundesminister der Verteidigung, in dem er darin aufgefordert wird von dieser Praxis zukünftig Abstand zu nehmen, ist in Vorbereitung. Wollen wir gemeinsam hoffen, dass der Bundesminister einsieht, dass das Grundgesetz auch für seinen Aufgabenbereich Gültigkeit besitzt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe