Frage an Sascha Raabe von Antje S. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Raabe
Wir haben in der Corona-Krise gelernt, dass es gut ist auf die
Wissenschaftler/innen zu hören. Länder, die Empfehlungen lange ignoriert
haben, wie die USA und Brasilien haben jetzt viel größere Probleme mit dem
Virus. Wir sollten jetzt auch auf die Klima- aber auch auf unsere
Wirtschaftswissenschaftler/innen hören, die sagen, dass wir viel schneller,
als die Regierung es plant, u.a. auf die erneuerbaren Energien umstellen
müssen. Dazu lesen Sie auch:
https://www.sueddeutsche.de/wissen/klimapaket-klimagesetz-klimaschutz-klimapolitik-leopoldina-1.4666841
Das Kohleausstiegsgesetz jedoch schreibt das fossile Geschäftsmodell von RWE für weitere 18 Jahre fest. Dabei ist die Braunkohle schon jetzt, ohne Subventionen, nicht mehr profitabel. Die Mengen wurden nicht reduziert. Es soll nun die selbe Menge Kohle, wie schon 2016 beschlossen, abgebaut werden. Dies passiert nun einfach nur
schneller. Statt bis 2045 wird diese Menge nun bis 2038 abgebaut. 5 Dörfer
werden dafür verschwinden müssen. Damit wirft die Regierung die Parisziele nun endgültig und unwiderruflich über den Haufen ! RWE ist immerhin für 25% des gesamten CO2 Ausstoßes von Deutschland verantwortlich ! Das Gesetz sichert über den §42 der Kohleindustrie systemrelevanz zu. Diese Aussage wurde jedoch erst vor kurzem vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung für falsch erklärt. Die Bundesregierung verpflichtet sich trotzdem den Pfad auch durch nachträgliche gesetzliche Regelungen nicht zu gefährden (z.B. auf EU Ebene). Weitere Mitsprache und Transparenz ist nicht gewünscht. Daher werden die Regelungen mit RWE nicht im Gesetz stehen, sondern in einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ausgelagert. Dieser Vertrag ist dann für die Öffentlichkeit nicht einsehbar und die Regelungen können nicht mehr einseitig von Seiten des Staates geändert werden. Mit kluger Vernetzung durch moderne Technologie, können schon jetzt verschiedenste regenerative Energieproduzenten die Grundlast übernehmen. Wie weit die Entwicklung neuer Technologien in ein paar Jahren sein wird, können wir noch nicht absehen. Daher ist es grob fahrlässig und schadet der Zukunft
unseres Staates, hier Verträge abzuschließen, die 18 Jahre lang laufen und die
sich nicht mehr rückgängig machen lassen (oder nur gegen hohe
Entschädigungszahlungen)Die einzelnen kritischen Paragraphen finden Sie in:
https://koelle4future.de/blog/2020/05/20/pressemitteilung-kohleausstiegsgesetz/
Die Proteste der Kinder und Jugendlichen scheinen nicht gehört worden zu sein.
Auf die Zukunft der jungen Generation wird keine Rücksicht genommen.
Daher nun meine Frage an Sie: Werden sie dem Kohleausstiegsgesetz in seiner jetzigen klimaschädlichen Form zustimmen ?
Mit freundlichen Grüßen
Antje Sander
Liebe Frau Sander,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06. Juni, indem Sie den Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes kritisieren. Ich finde es gut, dass Sie sich für eine umweltfreundliche Energiepolitik einsetzen und bei der Umsetzung genau hinschauen.
Auf besonderer Initiative meiner Partei wurde im Koalitionsvertrag die Kohlekommission eingerichtet. In dieser haben verschiedene Interessengruppen wie NGOs (u.a. Greenpeace), Industrieverbände und Gewerkschaften vergangenes Jahr nach intensiver Arbeit einen gemeinsamen Bericht vorgestellt.
Der vorliegende Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz beinhaltet zahlreiche Empfehlungen dieses Kommissionsergebnisses. So werden bis Ende des Jahres 2022 insgesamt acht der ältesten und schmutzigsten Kraftwerksblöcke (mit 20 bis 25 Tonnen CO2 pro Jahr) abgestellt. Wie es von der Kommission vorgeschlagen, können verbleibende Braunkohlekapazitäten bis Ende 2022 auf 15 Gigawatt (GW) herabgesetzt werden. Bis 2030 gehen acht weitere Kraftwerksblöcke vom Netz, dann sind nur noch 9 GW Braunkohle am Strommarkt. Dies bedeutet eine Halbierung im Vergleich zu heute – ein weiteres Ziel der Kommission. Die letzten elf Braunkohlewerksblöcke verlassen zwischen 2030 und 2038 das Netz.
In Ihrer Nachricht kritisieren Sie, liebe Frau Sander, dass ihrer Ansicht nach im Kohleausstiegsgesetz die Nutzung von Braunkohle zu lang und zu intensiv genutzt wird. Zudem wünschen Sie sich mehr Transparenz in Bezug auf die Zusammenarbeit des Bundes mit dem Konzern RWE. Ich verstehe Ihre Kritik und möchte Sie darauf hinweisen, dass sich der Gesetzentwurf noch im parlamentarischen Verfahren befindet. So versicherte in der ersten Lesung mein Parteikollege und Experte für Energiepolitik Matthias Miersch, dass Kritikpunkte am Gesetzesentwurf wahrgenommen wurden und in der parlamentarischen Arbeit verantwortungsvoll beraten werden. Zudem fand am 25. Mai eine Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie statt, in der der Entwurf erneut diskutiert und auch kritisiert wurde, auch umweltpolitische Kritikpunkte kamen hierbei durch das Öko-Institut zu Wort.
Auch ich sehe die Notwendigkeit einer klimafreundlichen Energiepolitik, in der nicht in Öl und Kohle, sondern in einen verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien investiert werden muss. Dabei müssen die politischen Entscheidungen im Kohleausstieg überaus langfristig gedacht werden, da diese für mehrere Legislaturperioden gelten werden und eine Planungssicherheit, insbesondere bei den betroffenen Gruppen und Regionen, gewährleisten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sascha Raabe