Frage an Sascha Raabe von Volker F. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Raabe,
als AUDI-Fahrer bin ich auch von dem Betrug der Automobilindustrie bzgl. Dieselfahrzeugen betroffen. An meinem Fahrzeug wurde auch die Softwareaktualisierung vorgenommen. Wie ich nun der Presse entnehmen konnte, soll es einheitliche Regeln für Diesel-Fahrverbote geben. Hierbei sollen auch ältere Diesel, die nach einer Verbesserung der Abgasreinigung weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, von Fahrverboten nicht betroffen sein. An wen wende ich mich, um zu erfahren, wie hoch nun der Ausstoß von Stickoxid meines Wagens ist, und wer übernimmt die Kosten für die Prüfung? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
F.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage bei „abgeordnetenwatch“, in der Sie erfahren wollen, wie Sie den Wert des Stickoxid-Ausstoßes Ihres Wagens herausfinden können.
Wie Sie richtig erwähnen, sind einige Dieselfahrzeuge mit geringem Stickoxid-Ausstoß von Verkehrsverboten nicht betroffen. Das am 14.03 vom Bundestag beschlossene Gesetz besagt, dass emissionsarme Diesel-PKWs mit den Abgasnormen Euro 4 und 5 von Verkehrsverboten ausgenommen werden, wenn sie im Fahrbetrieb geringere Stickoxidemissionen als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen.
Um zu den Stickoxid-Wert zu erfahren, braucht man keine Prüfung – es reicht normalerweise ein Blick in die Fahrzeugpapiere, genauer gesagt in die „Übereinstimmungsbescheinigung“, auch „Certificate of Conformity“ (COC) genannt. Dort finden Sie unter der Nummer 48 den Wert Stickoxid (kurz: NOx). Doch da Sie annehmen, dass auch Ihr Wagen vom Dieselskandal betroffen ist, würde ich Ihnen raten, beim Hersteller Ihres Wagens eine aktualisierte „Übereinstimmungsbescheinigung“ anzufordern.
Mir persönlich ist es generell wichtig, lieber Herr F., dass es in der politischen Debatte rund um die Dieselfahrverbote Regeln geschaffen werden, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher klar verständlich und transparent sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Raabe