Frage an Sascha Raabe von Günter W. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Herr Dr. Sascha Raabe,
ein paar Fragen und Vorschläge zur Rente und zu den Rentenbeiträgen:
1. Ich finde an diesem Thema wird nur herum gebastelt, man sollte dieses Problem Grundsätzlich angehen.
2. Auf der Basis der jetzigen Festlegung, nur abhängig Beschäftigte sind Pflichtversichert, wird man die Zukunft nicht Gewinnen können.
- erstens ist es eine Bevormundung dieser Gruppe die nicht mehr in unsere Zeit passt.
- zweitens ,wenn es eine Pflichtversicherung gibt , dann sollte diese für Alle gelten und auf der Grundlage aller Einkommensarte basieren.
Damit könnte man die Schwankungen der Anzahl der Beitragszahler minimieren und auch die " Unsicherheit für Reiche im Alter ( Wer garantiert das man immer Reich bleibt und vorgesorgt hat?) " vermeiden.
- drittens , man könnte das ganze auch aus Steuern finanzieren.
3. Ich finde die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre bei 4 Mio.
Arbeitslosen als reines Wunschdenken und als Rentenkürzung.
Das Renteneintritsalter sollte flexibel gestaltet werden und sich hauptsächlich an den Versicherungsjahren orientieren.
4. Nach 4 Nullrunde bei den Renten und den Beitragserhöhungen, Zuzahlungen und der Inflatsionsraten ist die Schmerzgrenze bei den Rentnern schon lange überschritten.
Ich Grüße Sie aus der Heimat, und warte auf Ihre Stellungnahmen.
Günter Wagner
Niederrodenbach
Sehr geehrter Herr Wagner,
gern werde ich der Reihe nach auf Ihre Anmerkungen eingehen:
1.) Ich denke, dass gerade die heftigen Diskussionen um die Rente mit 67 ein Beleg dafür sind, dass wir anders als die Regierung Kohl in den 80er und 90er Jahren das Thema Rente durchaus grundsätzlich angehen. Unser Ziel ist es, die gesetzliche Rentenversicherung als die entscheidende Säule der Alterssicherung zu erhalten und dabei gleichzeitig sowohl die Beitragssätze als auch die Renten stabil zu halten.
2.) Ihren Vorschlag, die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auch auf Selbständige auszudehnen, halte ich für durchaus diskussionswürdig. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass bei vielen Selbständigen oftmals bereits heute eine freiwillige oder obligatorische Mitgliedschaft besteht. Eine weitere Anhebung des Steueranteils zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sehe ich kritisch. Bereits heute liegt der Anteil des Bundeszuschusses an den Einnahmen der Rentenversicherung bei rund einem Viertel.
3.) Die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist in Anbetracht des demographischen Wandels unserer Gesellschaft eine zwingende Notwendigkeit. Da die Menschen in diesem Land durchschnittlich immer älter werden – die Lebenserwartung ist in den letzten 50 Jahren um 12 Jahre gestiegen -, ist es erforderlich, dass sie länger arbeiten. Anders ließe sich unser Rentensystem nicht erhalten. Es ist richtig und wichtig, die schrittweise Anhebung jetzt einzuleiten. Würden wir jetzt nicht handeln, müssten die Berufstätigen für den einzelnen Rentner künftig immer mehr erwirtschaften, denn unser Rentensystem basiert nicht auf dem Sparbuchprinzip, sondern funktioniert nach dem Motto „jung für alt“ – die arbeitende Generation sorgt für die Rente der Alten. Die demographische Entwicklung wird dazu führen, dass sich das zahlenmäßige Verhältnis von jung und alt in den nächsten Jahren ändern wird. Während das Verhältnis von Rentnern zu Erwerbstätigen aktuell noch bei 1 zu 3 liegt, wird es in 2030 voraussichtlich nur noch bei 1 zu 2 liegen. Ohne die Verlängerung der Lebensarbeitszeit hieße dies ein unvertretbares Ansteigen der Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Behauptung, die Einführung der Rente mit 67 sei eine versteckte Rentenkürzung, ist falsch. Andersherum wird ein Schuh daraus. Wer am jetzigen Rentenalter festhalten will, der muss auch so ehrlich sein zu sagen, dass die Folge massive Rentenkürzungen bzw. der oben erwähnte drastische Anstieg der Beitragssätze wären. Modelle des flexiblen Renteneintritts für diejenigen, die nicht bis 67 arbeiten können, sind erforderlich. Da gebe ich Ihnen Recht. Ohnehin sind allerdings bereits jetzt diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die schon mit 65 auf 45 Beitragsjahre kommen, von der Anhebung des Renteneintrittsalters ausgenommen Sie können weiterhin wie bisher mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Von dieser Regelung profitieren insbesondere Arbeiter und Handwerker, die meist schon in jungen Jahren ins Arbeitsleben einsteigen und in der Regel auch diejenigen sind, die körperlich härter Arbeiten.
4.) Ich würde mir wünschen, dass auch die Rentnerinnen und Rentner vom wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland profitieren können. Die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt, das Anziehen der Konjunktur und damit verbundene Lohnzuwächse bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern führen dazu, dass es in diesem Jahr wieder einmal einen leichten Anstieg bei den Renten in Höhe von 0,54 Prozent geben wird. Das ist zugegebenermaßen nicht viel. Es ist aber ein Beleg dafür, dass wir insgesamt auf einem guten Weg sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sascha Raabe