Frage an Sascha Raabe von Günter B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr.Raabe,
Wie stehen Sie zur vorzeitigen Rente bei Arbeitslosigkeit mit 60 Jahren.
Wenn jemand 40 Jahre gearbeitet hat und wird mit 60 Jahren arbeitslos durch Finanzhasardeure die die gesamte Wirtschaft in Schieflage bringen, kann man 2 Jahre mit Arbeitslosengeld überbrücken falls man dann nicht wieder eine Einstellung erhalten hat wird man wie jemand der nie gearbeitet hat gleichgestellt.
Es kommt sogar soweit das die gesamte Altersvorsorge aufgebraucht werden muss, bevor man vom Staat unterstützt wird.
Dieses ist in meinen Augen absolut ungerecht da alle die nichts zur Vorsorge getan haben wieder vom Staat unterstützt werden.
mit freundlichen Grüßen
Günter Bauer
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema vorzeitige Rente bei Arbeitslosigkeit. Gerne führe ich Ihnen den aktuellen Sachstand sowie meine Meinung zu diesem Thema näher aus.
Sie sprechen in Ihrem Schreiben die so genannte "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" an. Diese erhalten Versicherte, die vor 1952 geboren sind und die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben, bei Rentenbeginn arbeitslos sowie nachdem sie ein Lebensalter von 58,5 Jahren erreicht haben, mindestens 52 Wochen arbeitslos gewesen sein. Zudem müssen sie innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre mit Pflichtbeitragszahlungen zurückgelegt haben. Eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren muss erfüllt sein. Diese Altersrente kann schließlich ohne Abschläge ab dem 65. Lebensjahr bezogen werden
Für jeden Monat des Rentenzugangs vor dem vollendeten 65. Lebensjahr werden versicherungsmathematische Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent erhoben; bei einem Rentenzugang mit 60 Jahren betragen die Abschläge also 18 Prozent.
In dem von Ihnen beschriebenen Fall handelt es sich um eine Lücke, die dadurch gedeckt wird, dass für zwei Jahre Arbeitslosengeld I bezogen werden kann. Es ist der SPD zu verdanken, dass die Zahlung des Arbeitslosengeldes I innerhalb dieser Legislatur auf zwei Jahre verlängert wurde. Wäre es nach der CDU/CSU-Fraktion gegangen, wäre diese gesetzliche Regelung nicht zustande gekommen. Nach zwei Jahren kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Wichtig ist hierbei, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II über Vermögen in einem bestimmten Umfang verfügen können. Dieses bleibt erhalten ohne, dass etwas davon abgezogen wird, wenn man Arbeitslosengeld II erhält. Konkret heißt das: Jeder Leistungsbezieher kann zusätzlich zu einer selbst genutzten Immobilie, Hausrat, PKW und "Riestervermögen" pro Lebensjahr 400 Euro an Vermögen haben. Das gleiche gilt für den Partner. Erst vor einigen Wochen hat unser Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz (SPD), verkündet, dass er dieses so genannte Schonvermögen aufstocken will, so dass diejenigen, die fürs Alter vorsorgen, besser geschützt werden. Nach diesem Gesetzesentwurf sollten künftig alle Ersparnisse, die zu einer unwiderruflichen Zusatzrente bei Rentenbeginn führen, zum Schonvermögen gehören. Dieses soll auch dann nicht angetastet werden, wenn jemand seinen Arbeitsplatz verliert und auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist. Wir treten schon lange für eine Verdreifachung des Schonvermögens für die Altervorsorge von 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr ein, doch erteilt die CDU/CSU-Fraktion diesem Vorschlag immer wieder umgehend eine Absage. Wir Sozialdemokraten werden uns nach der Wahl weiter dafür stark machen.
Ich bin der Meinung, dass das Renteneintrittsalter sozialverträglich festgelegt sein muss -- keine Frage. Jedoch können wir den demographischen Wandel nicht ignorieren: Die Menschen in unserer Gesellschaft werden immer älter, gleichzeitig werden jedoch immer weniger Kinder geboren. Schon jetzt ist absehbar, dass sich das Verhältnis zwischen den Generationen verschieben wird -- mit Folgen für unsere großen Sozialversicherungssysteme wie Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Richtig spürbar wird der demografische Wandel ab 2010, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegszeit Schritt für Schritt in den Ruhestand gehen. Diese gesellschaftliche Veränderung gilt es zu bedenken, daher war eine Anhebung des Renteneintrittsalters unumgänglich.
Ein überaus wichtiges Anliegen ist daher für uns Sozialdemokraten, die Arbeitsmarktsituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachhaltig zu verbessern. Dabei sind in erster Linie die Tarifvertragsparteien gefordert, die Voraussetzungen für bessere Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu schaffen. Meine Partei und ich werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu verbessern. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir das Gesetz über die Rente mit 67 mit einer Revisionsklausel versehen haben. Demnach setzt eine Anhebung des Renteeintrittsalters von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahre 2012 eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungssituation ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer voraus. Für uns ist nämlich die Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Reform, dass genügend Ältere auch Arbeit finden.
Generell sehe ich es als Aufgabe des Sozialstaates, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben, auch nach Ende Ihres Arbeitslebens einen anständigen Lebensunterhalt bestreiten können. Auch dafür kämpfen wir am 27. September.
Lieber Herr Bauer, ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen einen Überblick zum aktuellen Sachstand und die Hintergründe, die zu diesen Regelungen notwendig machten, erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sascha Raabe