Frage an Sascha Raabe von Michael W. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Dr. Raabe,
ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 26.08.2005 zur Frage von Herrn Martin Feußner,
Zitat: "Das Modell Kirchhof ist zudem sozial ungerecht, denn es entlastet Besserverdiener und belastet Geringverdiener." Dies sind doch alles sehr pauschale Parolen, wie sie seit Jahren immer wieder zu hören sind"
Zuerst sei angemerkt, dass das Modell Kirchhof, auf jeden Fall, während der kommenden Legislaturperiode nicht, wie angedacht durchgesetzt werden soll. Lediglich 3 % sollen "sowohl" vom Spitzensteuersatz als auch beim Eingangssteuersatz gesenkt werden. Wo ist also die angesprochene Umverteilung? Nicht zu vergessen die Einführung von Freibeträgen von 8.000 € für Erwachsene und Kinder und Abbau von Steuersparmodellen durch Streichung von lukrativen Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei Fondsmodellen (etwa Medien, Windkraft, Schiffs- und Flugzeugbeteiligungen), letzteres betrifft wohl auch weniger Geringverdiener!
Viel Bedenklicher halte ich, die Idee der SPD betreffend der Erbschaftssteuer. Bereits heute haben die mittelständigen Unternehmen große Probleme mit der notwendigen Kapitalbeschaffung. Die im Programm der SPD angedachte Änderung zum Erbschaftsgesetz, wird im Falle einer Erbschaft, zu weiterem Kapitalabfluss bei den klein- bzw. mittelständischen Unternehmen führen und was das bedeutet brauche ich aufgrund der zahlreichen Insolvenzen in der Vergangenheit, wohl nicht näher auszuführen. Hierdurch werden namhafte Unternehmen, ich möchte hierzu nur die Fa. Müller-Milch nennen, zum Handeln gezwungen. In diesem Falle beliefe sich die zu erwartende Erbschaftssteuer auf mehrere Milliarden Euro. Dies wäre selbst für gesunde Unternehmen, wie das genannte, existenzgefährdend.
Soweit ich informiert bin hat die Fa. Müller zur Sicherstellung des Weiterbestehens vorgezogen, den Unternehmenssitz ins Ausland zu verlegen und wurde hierauf auch noch als unpatriotisch dargestellt. Ist das etwa Ziel der angedachten Änderung des Erbschaftssteuergesetzes?
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Fragen, ich möchte gerne darauf antworten. Bezüglich der Erbschaftssteuer ist zu sagen, dass mittelständische Unternehmen nach Vorstellung der SPD eine Sonderregelung erhalten, damit Arbeitsplätze nicht gefährdet werden.
Zum Modell Kirchhoff muss wohl mittlerweile nicht mehr viel erklärt werden. Wer 25% Steuersatz für alle Einkommen gerecht findet, der gehört einzig und allein zu der Gruppe der Besserverdiener, die von diesem Modell profitieren und für die dieses Modell von der Union entworfen wurde. Daran ändern auch die Freibeträge nichts - die gibt es nämlich in ähnlicher Höhe auch jetzt schon!
Ich möchte in Fragen der Steuerpolitik abschließend daran erinnern, dass es die SPD war, welche den Spitzensteuersatz von 53% auf 42% gesenkt hat und den Eingangssteuersatz von über 20% auf jetzt nur noch 15%. Eine derartige Steuerentlastung hat es in der Geschichte noch nicht gegeben - für alle Einkommen!
Falls Sie sich für weitere meiner Vorstellungen interessieren, lade ich Sie ein, sich auf meiner Homepage ein Bild davon zu machen: www.sascha-raabe.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sascha Raabe