Wie unterstützen Sie Bürger, die bereits privat vorsorgen?
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung vom 29.01.2024. Es bleibt zu hoffen, dass es gelingen wird, bei dem staatlichen Produkt eine Riesterrente 2.0 zu verhindern.
Es gibt jedoch auch Millionen von Bürgern, die angesichts der quälend langen Untätigkeit der Politik seit Jahren eigenverantwortlich und seriös in breit gestreute und äußerst kostengünstige Produkte wie ETFs investieren. Bei diesen Leuten handelt es sich nicht um reiche Spekulanten, sondern in der Regel um Normalverdiener, die für das Alter vorsorgen möchten.
Wäre es nicht richtig, auch diese Leute beim Vermögensaufbau zu unterstützen, z.B. durch eine entsprechende Spekulationsfrist, oder wirklich substantielle Freibeträge (die Erhöhung des Sparerpauschbetrags nach 14 Jahren auf 1000 Euro hat nicht einmal die Inflation ausgeglichen)?
Gestatten Sie mir den Hinweis: Für andere Dinge scheint auch Geld vorhanden zu sein.
Sehr geehrter Herr R.,
besten Dank für die Anschlussfrage.
Der Dreh- und Angelpunkt ist die Sicherstellung, dass die Gelder am Ende auch der Altersversorgung dienen. Entsprechend begünstigte Produkte müssten also auf extra dafür unterhaltenen Depots verwahrt werden, so dass die Anleger erst mit Renteneintritt darüber verfügen könnten.
Nur dann kann ich mir eine Privilegierung vorstellen – die dann allerdings auch nur in die nachgelagerte Besteuerung münden könnte. Hieße also: Während der Ansparphase bis zum Renteneintritt bleiben Erträge unbesteuert und es werden dann erst in der Rentenphase auf den Ertragsanteil Steuern erhoben – dann in der Regel aufgrund des insgesamt niedrigeren zu versteuernden Einkommens mit einem geringeren Steuersatz.
Sofern wir uns von grüner Seite mit unserem Ansatz durchsetzen können, werden wir auch diesen Punkt mit berücksichtigen.
Zu bedenken wäre dann allerdings, ob Anleger*innen dadurch nicht an Flexibilität einbüßen und/oder Anbieter von Depots das zum Anlass nehmen höhere Kosten zu veranschlagen.
Nach geltendem Recht der Abgeltungssteuer sind Kapitalerträge ohnehin bereits privilegiert, sofern der persönliche Einkommensteuersatz über dem aktuellen Steuersatz für Kapitalerträge von 25% liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Müller