Sehr geehrter Herr Müller, was gedenken Sie zu tun bei nachfolgenden Themen? Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU? Verbot des Verkaufs v. Welpen über Online ?
Sehr geehrte Frau K.
Tiertransporte über sehr weite Strecken und z.T. viele Tage sind tierschutzrechtlich nicht zu vertreten.
Der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat daher entsprechend veterinärrechtliche Genehmigungen 2022 mit Wirkung ab Mitte 2023 entzogen (vgl: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/148-tiertransporte.html)
Erst Mitte Juni 2024 haben meine MdB-Kolleginnen Zoe Mayer und Renate Künast sich dazu mit Expert*innen in einem Fachgespräch ausgetauscht (vgl.: https://zoe-mayer.de/news/pressemitteilung-verfassungsauftrag-tierschutz-kabinett-beschliesst-endlich-tierschutzgesetz/). Die Maßnahme zeitigte Wirkung - allerdings konnte sie derartige Transporte zwar ausgehend von Deutschland stark reduzieren - augenscheinlich finden diese nun ausgehend von anderen EU-Staaten statt. Es bedarf also einer Regelung auf europäischer Ebene - an der meiner Kenntnis nach auch seit Ende letzten Jahres gearbeitet wird und bei der sich das BMEL einbringt.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Müller