Frage an Sarah Timmann von Martin F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Timmann
Corona-Verstöße: Hamburg nimmt 650.000 Euro ein
Was wird mit diesen 650.000 Euro passieren?
Sehr geehrter Herr F.,
Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt, konkret in die Einzelpläne der für die Einnahme zuständigen Behörden. Sie dienen dort der allgemeinen Deckung der Ausgaben. Das ist bei Bußgeldern wegen Corona-Verstößen nicht anders als beispielsweise bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Ich hoffe, dies konnte Ihre Frage beantworten. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich auch gern direkt an mein Abgeordnetenbüro. Sie erreichen mich unter buero@sarah-timmann.de oder telefonisch unter 040 756 863 33.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Timmann