Frage an Sarah Philipp von Ulrich S. bezüglich Umwelt
Um die Beantwortung folgender Fragen wird gebeten.
1. Wie ist Ihre Position zur Kapazitätserweiterung Flughafen Düsseldorf?
Dafür/Dagegen
2. Es gibt keinen Grenzwert für Fluglärm. Braucht Deutschland einen?
Ja/Nein
3. Werden Sie sich persönlich für eine zügige Einführung eines Grenzwerts einsetzen?
Ja/Nein
4. Sind Sie für ein Gesetz für einen wirklichen Schutz vor Fluglärm (WHO-Empfehlung Grenzwert von 40 dB(A))?
Ja/Nein
4. Die Flugrouten sind als gültiges Gesamtdokument nicht öffentlich zugänglich. Werden Sie für eine verpflichtende Offenlegung der Gesamtdokumente der jeweils gültigen Flugrouten energisch eintreten?
Ja/Nein
5. Sollten für Städte mit Luftreinhalteplänen Baumschutzsatzungen verpflichtend sein?
Ja/Nein
6. Werden Sie, im Falle eines Wahlsieges, ÖPNV nutzen/laufen, um zum Landtag zu kommen?
Ja/Nein
7. In wie vielen Jahren soll aus der Braunkohle ausgestiegen werden?
0/5/10/15/20/25/30
8. Durch Lärm wird nachweislich die Leistungsfähigkeit gemindert. Muss NRW leiser werden, um wieder wirtschaftlich besser zu werden?
Ja/Nein
9. Muss bei allen Bauvorhaben, vorher berücksichtigt werden, wie sich dieses auf das Mikroklima auswirkt?
Ja/Nein
Anmerkung:
Alle Fragen sind mit einer klaren Position beantwortbar.
Ein Qualitätsmerkmal für Politiker ist aus meiner Sicht die Klarheit ihrer Position. Unklares Positionen oder Geschwafel wird als Zeichen fehlender Werte gewertet.
Sehr geehrter Herr S.,
ich gebe Ihnen recht: Eine klare Haltung und klare Positionen sind für glaubwürdige Politik unverzichtbar. Das bedeutet allerdings nicht, dass auf jede Sachfrage mit einem einfachen „Ja“ oder „Nein“ geantwortet werden kann. Das wird weder der inhaltlichen Komplexität vieler Fragen gerecht, noch dem berechtigten Anspruch vieler Bürgerinnen und Bürger an eine mit abgewogenen Argumenten geführten politischen Debatte. Vor diesem Hintergrund werde ich im Folgenden meine Positionen zu Ihrem Fragenkatalog darlegen.
Zu 1.: Ich teile die Auffassung der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg: Im Falle einer Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf darf es nicht zu zusätzlichen Lärmbelastungen für die Duisburger Bürgerinnen und Bürger kommen. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass mit allen zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten Lärmbelästigungen zu reduzieren sind. Als Mitglied des Verkehrsausschusses und als Abgeordnete aus dem Duisburger Süden verfolge ich die Genehmigungsverfahren und die Pläne zur Kapazitätserweiterung aufmerksam und stehe mit diversen relevanten Akteuren in Kontakt.
Zu 2. - 4.: Es ist richtig: Eine generelle Regelung zum Schutz vor Lärmimmissionen durch den Luftverkehr gibt es in Deutschland nicht. Allerdings sind Fluglärmschutz-Grundsätze unter anderem im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) sowie den jeweils untergeordneten Rechtsverordnungen festgelegt. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde mit der nationalen Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Paragraf 47a bis f zudem ein Instrumentarium geschaffen, mit dem Fluglärm-Minderungsmöglichkeiten geprüft und soweit erforderlich und möglich angewandt werden können.
Die genannten Gesetzestexte finden Sie hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/flul_rmg/BJNR002820971.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschg/gesamt.pdf
Zu 5.: Nein, wir wollen den Kommunen keine Pflicht Baumschutzsatzungspflicht vorschreiben. Die Kommunen wissen besser, welches Instrumentarium am besten ist, um die Ziele der Luftreinhaltung zu erfüllen.
Zu 6.: Als Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen bin ich viel unterwegs. Für Fahrten nach Berlin, die regelmäßiger Bestandteil meiner parlamentarischen Arbeit sind, nutze ich häufig die entsprechende ICE-Verbindung. Für meine Arbeit in Düsseldorf und Duisburg bin ich leider viel zu häufig auf das Auto angewiesen. Eine hohe Termindichte und Termine, die häufig bis in die späten Abendstunden andauern, machen den Verzicht auf das Auto nicht immer einfach.
Diese Erfahrungen sind für mich Ansporn für eine stetige Verbesserung des ÖPNV in NRW einzutreten. Mit dem Rhein-Ruhr-Express (RRX) hat die SPD im Landtag von Nordrhein-Westfalen das verkehrspolitische Großprojekt der nächsten Jahre vorangebracht. Etwa 2,5 Mrd. Euro stehen hier in den nächsten Jahren aus den Mitteln des Bundesverkehrswegeplans zur Verfügung. Gut angelegtes Geld, verkürzt der RRX doch die Wege zwischen den Ballungsräumen an Rhein und Ruhr und wird für mehr Verlässlichkeit, Service und Pünktlichkeit im Bahnverkehr sorgen.
Ein weiteres Projekt zur Entlastung der Straße ist der Radschnellweg 1 (RS1). In Teilen bereits befahrbar, wird der RS künftig durchgängig auf 101 Kilometern von Duisburg bis Hamm verlaufen und das Pendeln mit dem Rad deutlich attraktiver machen.
Zu 7.: Für uns ist der Betrieb von Gas-, Steinkohle- und Braunkohlekraftwerken kein Selbstzweck. Wir wollen erreichen, dass wir Zug um Zug weniger fossile Brennstoffe zur Stromerzeugung einsetzen müssen. Die Versorgungssicherheit muss aber zu jeder Zeit gewährleistet sein. Mit der Leitentscheidung für das rheinische Braunkohlenrevier haben wir Planungssicherheit für den Betreiber, aber ebenso Perspektiven für die Menschen im Revier geschaffen. Im Zeitraum 2017 – 2022 werden insgesamt fünf alte Braunkohlenblöcke in eine Sicherheitsreserve überführt und danach abgeschaltet werden. Mit dem Auslaufen des Tagebaus Inden und der Stilllegung des Kraftwerks Weisweiler werden sich die Emissionen des Rheinischen Reviers bis 2030 nahezu halbieren.
Zu 8.: NRW ist schon heute ein überaus starker Wirtschaftsstandort. In 2016 stieg das Bruttoinlandsprodukt nach der jüngsten Schätzung um 1,8 Prozent. Mit diesem guten Ergebnis belegt Nordrhein-Westfalen den sechsten Platz im Vergleich der Bundesländer. Besonders der Dienstleistungsbereich entwickelt sich mit einem Wachstumsplus von 2,2 Prozent stark und übertrifft damit den Bundesdurchschnitt von 1,9 Prozent. Den von Ihnen angeführten Kausalzusammenhang zwischen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Lärmschutz kann ich an dieser Stelle nicht erkennen.
Zu 9.: Die Landesbauordnung sieht eine solche Prüfung nicht vor. Aktuell sehe ich hier keinen Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp