Frage an Sarah Philipp von Jörn J. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Philipp,
da ich meine Mülheimer Abgeordnete nicht fragen kann, Sie sich andererseits bereits mit dem Thema beschäftigt haben, möchte ich Ihnen noch eine kurze Frage zur Beamten-/Richterbesoldung stellen. Dass die Sachverständigen, deren Rat sich das Parlament zur Vorbereitung seiner Entscheidung bedient hat,den Gesetzentwurf für verfassungswidrig halten, wissen Sie bereits. Ich weiß daher nicht, wie Sie in Kenntnis dieses Umstandes für das Gesetz stimmen können.
Wie erklären sie sich aber, dass die SPD in Bayern im Rahmen der der Beantwortung der sog. Wahlprüfsteine die bekanntlich höhere bayerische Richterbesoldung ebenfalls als verfassungswidrig zu niedrig ansehen und die Landesregierung aufgefordert hat, diese zu erhöhen? Diese Doppelzüngigkeit einer Partei, die sich anschickt, die Bundesregierung zu stellen, kann ich mir nicht erklären.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Jenssen,
vielen Dank für Ihre Frage. Gerne antworte ich Ihnen, auch wenn Sie nicht in meinem Wahlkreis wohnen. Dennoch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das Büro der Ministerpräsidentin durchaus auch Bürgeranfragen beantwortet.
Wie ich bereits in anderen Antworten betont habe, verlasse ich mich bezüglich der Verfassungskonformität auf die juristische Einschätzung meiner Fraktion.
In Bezug auf die bayrische SPD möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Bayern und NRW unterschiedliche Landeshaushalte haben und demnach die Gesamtumstände andere sind. Die genauere Motivation für die Forderungen der bayrischen SPD müssten Sie bei Interesse beim Landesverband der BayernSPD in München erfragen, da ich darüber keine Auskunft geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp