Frage an Sarah Philipp von Dirk B. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Philipp,
ich möchte mich der Frage und auch der generellen politischen Ausrichtung von H. U. anschliessen.
Nun meine Frage: Wie haben Sie denn nun abgestimmt ? Das unsägliche Nichtraucherschutzgesetz ist ja nun verabschiedet worden.
Viele Grüße
Dirk Büdding
Sehr geehrter Herr Büdding,
vielen Dank für Ihre Anfrage in Sachen Nichtraucherschutzgesetz.
Lassen Sie mich vorweg festhalten: Ich habe mir die Entscheidung über das neue Nichtraucherschutzgesetz nicht leicht gemacht. Nach intensiver Abwägung des Für und Wider habe ich mich entschlossen, dem Gesetzentwurf gemeinsam mit meiner Fraktion zuzustimmen.
Wichtig ist mir, dass es eben nicht darum geht Raucherinnen und Raucher zu erziehen oder zu bevormunden. Zielsetzung des Gesetzentwurfes ist es vielmehr, den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern effektiv und rechtssicher zu gewährleisten. Das ist nötig, weil das bisher geltende Nichtraucherschutzgesetz der früheren CDU/FDP-Regierung weder effektiv war, noch Rechtssicherheit geschaffen hat. Aus diesen Gründen ist es auch vor Gericht gescheitert (z.B. Urteil des OVG Münster zu den „Raucherclubs“). Die Novellierung des bisherigen Gesetzes war deshalb unausweichlich.
Ich habe mich ganz bewusst für den Gesundheitsschutz entschieden, auch wenn ich selber gelegentlich zur Zigarette greife. Besonders wichtig ist mir der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Hier bietet das neue Nichtraucherschutzgesetz deutliche Verbesserungen. Das bisherige Gesetz hat in Bezug auf Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche überwiegend aufhalten – wie zum Beispiel Kitas, Schulen und Jugendzentren – keinen lückenlosen Schutz gewährleistet. Mit dem neuen Gesetz haben wir hier nachgebessert.
Neben dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen gab es für mich noch ein zweites entscheidendes Argument für das neue Gesetz: Rechtssicherheit. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir endlich Verlässlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet auch, dass das nun beschlossene Gesetz ein uneingeschränktes Rauchverbot im Gaststättenbereich vorsieht.
Der Grund dafür ist folgender: Lässt man Ausnahmetatbestände im gastronomischen Bereich zu, muss der Gesetzgeber verschiedene Interessen angemessen ausgleichen. Dabei handelt es sich vor allem um
- den Schutz der Gesundheit der Nichtraucher
- die Freiheitsrechte der Raucher sowie
- die Rechte der Gaststättenbetreiber – vor allem mit Blick auf faire Wettbewerbsbedingungen .
Gesetze aus Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg, die entsprechenden Ausnahmen für Gaststätten vorgesehen haben, sind genau daran vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Dies ist aber nicht im Sinne der Rechtssicherheit. Nur eine nahezu uneingeschränkte Regelung ist somit auch eine verlässliche Regelung, die auf Dauer Bestand hat.
Ich bin mir im Klaren, dass der neue Nichtraucherschutz in NRW für einige Menschen mit Einschnitten verbunden ist – nicht zuletzt für einige Gastronomen im Land. Trotzdem bin ich der Auffassung, dass der Gesundheitsschutz und die Schaffung von Rechtssicherheit schwerwiegende Argumente sind – deswegen habe ich dem Gesetz letztlich zugestimmt.
Ich hoffe, meine Entscheidung ist damit für Sie besser nachvollziehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp