Ist der Senat verpflichtet, die Gründe für die Beteiligung an "PD Partner für Deutschland" offenzulegen?
Sehr geehrter Herr Kappe
Ich beobachte eine Diskussion mit der Finanzbehörde auf https://fragdenstaat.de/anfrage/pd-partner-fur-deutschland-2. Es geht um den Grund für die Beteiligung. Aus meiner Sicht ist der Senat zur Offenlegung verpflichtet. Gerade bei dem bedenklichen Geschäftsmodel, den Wettbewerb zu Lasten von Haushalt und Qualität auszuschalten.
Wieso weigert er sich, den Transparenzpflichten nachzukommen? Ist es notwendig, dass der Senat die Gründe für die Beteiligung offenlegt vor dem Hintergrund, dass mit der Inhouse-Vergabe der Wettbewerb ausgeschalten wird und dies der einzige Grund für die Beteiligung zu sein scheint? Halten Sie die Beteiligung an einer Beratungsgesellschaft für sinnvoll, bei der Qualität und Kosten nicht mehr kontrollierbar sind? Wäre eine Vergabe von Beratungsleistungen im Wettbewerb nicht besser geeignet anstatt einer intransparenten Inhouse-Vergabe?
Moin moin,
vielen Dank für diese Anfrage. An der Thematik sind wir bereits dran.
Hoffen wir, dass wir den Senat bewegt bekommen.
VG
Sandro Kappe