Wie stehen Sie zu einem Verbot der in weiten Teilen als rechtsextrem eingestuften Partei Afd?
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Als CDU setzen wir uns entschieden für die wehrhafte Demokratie ein. Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD in mehreren Bundesländern sowie auf Bundesebene, da es erhebliche Hinweise auf rechtsextreme Bestrebungen innerhalb dieser Partei gibt. Ein Verbot einer Partei ist jedoch ein juristisch äußerst anspruchsvolles Verfahren, das durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden muss.
Für uns als CDU steht fest: Die beste Antwort auf extremistische Strömungen ist eine starke politische Auseinandersetzung sowie klare, inhaltliche Alternativen. Wir müssen die Sorgen der Bürger ernst nehmen und gleichzeitig deutlich machen, dass Extremismus – egal aus welcher Richtung – keinen Platz in unserer Demokratie hat. Statt auf Verbotsverfahren zu setzen, wollen wir durch klare Abgrenzung, eine bürgernahe Politik und entschlossene Maßnahmen gegen Extremismus dafür sorgen, dass radikale Parteien keinen Rückhalt in der Gesellschaft finden.
Aus meiner Sicht sieht es immer schlecht aus, wenn politische Parteien ein Verbot anstreben – das hat immer den Anschein, als wolle man sich politischer Konkurrenz entledigen. Wenn die Behörden dies jedoch als gesichert erforderlich ansehen, muss man es angehen. Nicht, dass man am Ende vor Gericht scheitert – so wie damals beim NPD-Verbotsverfahren.
Sollte ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD juristisch tragfähig sein und die Voraussetzungen gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes erfüllt sein, ist es die Aufgabe der zuständigen Behörden, dieses Verfahren einzuleiten und zu prüfen. Die CDU wird diesen Prozess genau beobachten und sich weiterhin für eine starke, demokratische und wertebasierte Politik einsetzen.