Frage an Sandro Kappe von Peter S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Kappe,
in § 64 (2) der Landeshaushaltsordnung heißt es: „Für zu erwerbende oder zu veräußernde Grundstücke ist eine Wertermittlung aufzustellen.“
Ich habe bei der HafenCity GmbH Zugang zu der Wertermittlung beantragt, die zur Grundstücksvergabe für den geplanten Elbtower zu erstellen war.
https://fragdenstaat.de/a/218398
Leider wurde auf meine Anfrage bislang nicht geantwortet. Ich schließe aus dem Schweigen, dass keine Wertermittlung erstellt worden ist, bevor das Elbtower-Grundstück an die SIGNA Prime Selection AG im Rahmen einer „Konzept-Preis-Vergabe“ verkauft wurde, bei der nicht notwendigerweise das höchste Preisgebot den Zuschlag erhält; siehe Ziffer 2.1. der relevanten Bürgerschaftsdrucksache:
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/62873/hafencity_elbtower.pdf
Haben Sie als Mitglied der Bürgerschaft Zugang zu der Wertermittlung für das Elbtower-Grundstück?
Falls es keine Wertermittlung gab: Durfte sich die HafenCity GmbH über die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung hinwegsetzen und ohne vorherige Wertermittlung verkaufen?
Durfte sich die HafenCity GmbH auch über die Vorgaben des EU-Beihilferechts hinwegsetzen?
Einem einschlägigen Fachaufsatz ist zu entnehmen, dass ein Grundstück (mindestens) zum beihilferechtskonform ermittelten Marktpreis veräußert werden muss, um eine verbotene staatliche Beihilfe zu vermeiden:
https://www.magazin-quartier.de/rechtliche-rahmenbedingungen-der-konzeptvergabe/
Dort heißt es unter anderem: „Zur Preisermittlung gibt es prinzipiell zwei anerkannte Wege: Die Grundstücksvergabe im bedingungsfreien Höchstpreiswettbewerb oder die Einholung eines Wertgutachtens. Da bei Konzeptvergaben der Preis gerade nicht im Vordergrund stehen soll, bleibt nur die Einholung eines Wertgutachtens.“
Welche Schlussfolgerungen für das Elbtower-Projekt sind gegebenenfalls aus dem Fehlen eines Wertgutachtens zu ziehen?
Mit freundlichen Grüßen
P. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen lieben Dank für Ihre Anfrage. Leider haben wir als Abgeordnete nur die Drucksachen erhalten, die in der Parlament-Datenbank veröffentlicht ist. Mehr Informationen haben wir leider auch nicht erhalten.
Mit den besten Grüßen
Sandro Kappe