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Sandra Boser
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dominik N. •

Frage an Sandra Boser von Dominik N.

Die Justiz im Kinzigtal wurde seit der Gebietsreform durch Zentralisierungen von Abteilungen und damit einhergehendem Personalabbau deutlich geschwächt. Durch die Schließung der Nachlassgerichte Haslach, Wolfach, Gengenbach zum 31.12.2017 und die Zentralisierung in Offenburg wird sich dieser Trend weiter verfestigen. Die Zentralisierung der Grundbuchämter steht bereits jetzt durch stark verlängerte Bearbeitungszeiten und Kostensteigerungen bei Gebäuden in der Kritik. Halten Sie es sinnvoll und wirtschaftlich, dass durch weitere Reformen öffentliche Gebäude im ländlichen Raum frei und ungenutzt verbleiben, während in den Ballungsgebieten öffentliche Nutzfläche zu höheren Preisen angemietet werden muss? Wie sehen Sie die weitere Entwicklung einer bürgernahen Justiz im Kinzigtal und was gedenken Sie hierfür zu tun?

Bereits jetzt besten Dank für Ihr Engagement

MfG D. N.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Niquet,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-Anfrage zur Grundbuchamts- und Notariatsreform und zur bürgernahen Justiz vom 8. März, zu der ich gerne Stellung nehmen möchte.

Die bereits in der letzten Legislaturperiode von der Vorgängerregierung initiierte Grundbuchamts- und Notariatsreform ist die größte Strukturreform in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz. Bis zum Stichtag 1. Januar 2018 werden die über 650 kommunalen und staatlichen Grundbuchämter in 13 grundbuchführende Amtsgerichte eingegliedert. Die knapp 300 staatlichen Notariate werden aufgelöst, die Beurkundungsaufgaben werden künftig selbständig tätige Notare übernehmen. Zugleich werden die nachlass- und betreuungsgerichtlichen Aufgaben der Notariate durch die Amtsgerichte übernommen. Damit werden die Strukturen in Baden-Württemberg an die Rechtslage im übrigen Bundesgebiet angeglichen.

Wir stehen für Bürgernähe auch im Bereich der Justiz, weshalb möglichst alle wichtigen Justizeinrichtungen in der Fläche gehalten werden sollen. Beispielsweise sind auch deshalb die neuen Grundbuchämter bis auf wenige Ausnahmen bewusst nicht in Großstädten angesiedelt. Ferner hat die Landesregierung das alte Standortkonzept der Vorgängerregierung erweitert und zwei zusätzliche Standorte festgelegt. Neben der Stärkung des ländlichen Raums stehen dabei die sozialen Belange der Beschäftigten, die andernfalls weite Strecken zwischen Arbeitsort und Wohnort zurücklegen müssten, im Mittelpunkt.
Ganz generell legen wir Wert auf den Erhalt und die Stärkung der Amtsgerichte in der Fläche: Daher werden die im Zuge der Notariatsreform im württembergischen Landesteil von den Notariaten wegfallenden Aufgaben im Bereich des Betreuungsrechts auch auf alle Amtsgerichte übertragen werden. Auch die Amtsgerichte in Wolfach und Gengenbach sind Betreuungsgerichte und sollen auch als solche erhalten bleiben. Im Bereich der Nachlasssachen, werden die Aufgaben auf alle Amtsgerichte übertragen, die bereits für Familiensachen zuständig sind. Daher werden die Nachlasssachen künftig nicht bei den Notariaten, sondern vom Amtsgericht Offenburg bearbeitet.

Soweit Sie auf verlängerte Bearbeitungszeiten an den Grundbuchämtern hinweisen, ist zu betonen, dass durch die Grundbuchamtsreform in Verbindung mit der Umstellung auf eine vollständig elektronische und ganzheitliche Grundbuchsachbearbeitung an den neuen Standorten die Erfordernisse einer modernen und zukunftsgerichteten Verwaltung geschaffen werden. Andererseits lässt es sich vor dem Hintergrund einer solch tiefgreifenden Reform trotz sorgfältiger Planung nicht vermeiden, dass es vor dem Hintergrund stetig neuer Eingliederungen und Optimierungen vor allem im Bereich der EDV bei den neuen Grundbuchämtern im Überganszeitraum zu Belastungsspitzen kommen kann. Vor diesem Hintergrund bewegen sich die meisten Standorte bei der durchschnittlichen Anzahl offener Verfahren pro Grundbuchsachbearbeiter in einem - auch im Vergleich zu den früheren staatlichen Grundbuchämtern im badischen Landesteil - normalen Rahmen. Insgesamt ist die durchschnittliche Anzahl offener Verfahren pro Grundbuchsachbearbeiter aller Grundbuchämter innerhalb des letzten Jahres sogar gesunken. Lediglich zwei Standorte wiesen zwischenzeitlich eine vergleichsweise hohe Anzahl an offenen Verfahren auf. Deshalb wurde der Personalbestand im gehobenen Dienst spürbar aufgestockt.

Sofern im Eigentum des Landes stehende Gebäude oder Gebäudeteile frei werden, ist es Aufgabe des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg sich um eine taugliche Nachnutzung zu bemühen.

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