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Sabine Tippelt
SPD
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Frage von Nadin F. •

An wen können sich Anwohner wenden, wenn Sie nach aktueller Satzung im Durchschnitt 200.000 € Straßenausbaugebühr pro Haushalt zahlen müssen und nicht aufbringen können?

Sehr geehrte Fr. Tippelt,

viele Anwohner zahlen ihre Häuser noch ab oder sind inzwischen Rentner. Wir können die Kosten, die voraussichtlich nach aktueller Satzung auf uns zukommen, nicht bedienen. Wir würden sozusagen enteignet und auf ewig finanziell ruiniert werden. Die Inflation steigt weiter und die Kosten für die voraussichtlichen Baumaßnahmen gehen in die Höhe. Warum gibt es diese Ungerechtigkeit in Niedersachsen noch, dass es immer noch vereinzelte Anwohner gibt, die Strabs bezahlen müssen, obwohl die Straßen von allen genutzt und steuerlich bezahlt werden. Die Postboten und die Müllabfuhr benötigt jeder Anwohner genauso wie medizinische Dienste, Feuerwehr und Zulieferer.
Durch die finanz.Misslage unserer Kommune, hilft uns auch der §111 nicht sondern der §120 tritt in Kraft. Auf Fördergelder können wir nicht hoffen. Bitte lassen Sie uns nicht allein mit unseren Problemen. Kommunale Entscheidungen können nicht auf Kosten der Anwohner gehen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich liegt die Finanzierung von Anliegerstraßen in der Hoheit der jeweiligen Kommune. Dieser obliegt es ebenfalls die Straßenausbaugebühren zu erheben oder die dafür notwendigen Mittel über andere Wege zu finanzieren.

Mit der Novelle des NKAG in 2019 haben die Fraktionen von SPD und CDU zudem eine Reihe von flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen, unter Wahrung ihrer Selbstverwaltungsgarantie, vorgenommen, die geeignet sind, den Bürgerinnen und Bürgern die finanzielle Last aufgrund des Straßenausbaus zu erleichtern.

Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge käme nicht allen Bürgern gleichermaßen zugute, sondern bewirkt zuvorderst eine Entlastung der Grundstückseigentümer. Der Einnahmeausfall wäre aber letztendlich – über Steuermittel – von allen Steuerzahlern zu kompensieren. Auch und gerade im Hinblick auf eine sozial gerechte Regelung erscheint die Beibehaltung der bisherigen Regelung geboten. Letztendlich handelt es sich hier auch um eine Frage der Generationengerechtigkeit: ein Verzicht auf die Beiträge – und die daraus resultierende Kreditaufnahme – entlastet die Grundeigentümer zu Lasten künftiger Generationen.

Hinzu kommt, dass im Falle einer Abschaffung auch immer eine – wie auch immer ausgestaltete – Stichtagsregelung erforderlich wäre. Dies führt, wie auch die Diskussionen in Bayern gezeigt haben, aber zu dem wenig befriedigenden Ergebnis, dass diejenigen Anlieger, deren Beitragspflicht vor dem fraglichen Stichtag entstand, ihre Beiträge voll umfänglich leisten müssten, während die Anlieger nach dem Stichtag – bei ansonsten vergleichbaren Sachverhalten – von dieser finanziellen Verpflichtung befreit wären. Hierdurch entstünde eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft“.

Zum Vorwurf, dass Rentner und junge Familien in den finanziellen Ruin getrieben werden, sind mir konkrete Beispiele bislang nicht bekannt.

Derartige hohe Beträge ergeben sich nur selten und betreffen – so die Erfahrungen der letzten Jahre – ausschließlich Eigentümer von größeren Wohnanlagen, die gewerblich tätig sind (oder vergleichbaren Gewerbeimmobilien). Beiträge für das klassische kleine Siedlungshaus dürfte sich hingegen zumeist eher im vierstelligen Bereich bewegen.

Die konkrete Situation in Ihrer Kommune ist mir leider nicht bekannt, bei Bedarf können Sie sich gerne an den zuständigen Abgeordneten Gerd Hujahn wenden.

Freundliche Grüße
Sabine Tippelt

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