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Sabine Tippelt
SPD
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Frage von Wilfried N. •

Frage an Sabine Tippelt von Wilfried N. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Tippelt,

die Sanierung einer Anliegerstraße hat oft erhebliche finanzielle Auswirkungen für die betroffenen Hauseigentümer. Die nachfolgende steuerliche Besonderheit / Ungleichbehandlung (1,2 u. 3 alle wohnen in der selben Anliegerstr.) bei den Straßenausbaubeiträgen kann nur auf den politischen Weg gelöst werden.

1) Für Rentner, Arbeitnehmer sowie Angestellte mit ihrer Selbstgenutzten Immobilie ist KEINE steuerrechtliche Geltendmachung der Straßenausbaubeitragssatzung vorgesehen, trotz staatlicher Empfehlung Vorsorge für das Alter zu treffen.

2) Für das gleiche Objekt kann der Kapitalanleger (Gewerbetreibende, Unternehmer, Wohnungsbaugesellschaften, usw.) die Straßenausbaubeiträge als Betriebskosten vorteilhaft umlegen und steuerlich nutzen.

3) Der Eigentümer einer gemischt genutzten Immobilie, bewohnt das Obergeschoss zu eigenen Wohnzwecken. Das Erdgeschoss hat er an einen Architekten vermietet. Der Vermieter darf bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig nutzen (BFH 22.3.94, IX R 52/90, BFH Urt. v. 02.05.1990, Az.: VIII R 198/85 )

Dieses vorausgeschickt, stelle ich nachfolgende Fragen an Sie:
"Ist das Grundrecht der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG bei öffentlichen Lasten (STRABS) des Grundstücks zwischen den privaten Hauseigentümern und den Inhabern von gewerblich genutzten Grundstücken mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar?"

Wollen Sie und Ihre Fraktion diese (STRABS) Ungerechtigkeit in Niedersachsen weiter beibehalten und über die nächste Landtagswahl 2022 fortsetzen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nöhring,

zunächst herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen gerne aus meiner
Sicht beantworten möchte.

Straßenausbaubeiträge sind in der Regel keine Handwerkerleistung im Sinne
des Steuerrechts, da ein direkter Bezug zum eigenen Eigentum fehlt. Das
gilt für alle Eigentümerinnen und Eigentümer und somit auch für
Unternehmen.

Eine komplette Abschaffung der Beiträge lehne ich grundsätzlich nicht ab
und auch meine Partei tut dies nicht. Angesichts der nötigen
Gegenfinanzierung sehen wir aber andere Bereiche in ihrer Priorität als
wichtiger. So ist das Geld unserer Meinung nach bspw. bei Bildung,
Sozialwohnungsbau und Gesundheitswesen besser und vor allem auch sozial
gerechter angelegt. Eine Abschaffung der Beiträge würde darüber hinaus sehr
wahrscheinlich zu einer deutlichen Belastung von Mieterinnen und Mietern
führen. Der Straßenausbau würde dann in irgendeiner Form durch Steuern
finanziert werden müssen und diese können Vermieter vollumfänglich mit der
Nebenkostenabrechnung auf die Mieterinnen und Mieter umlegen.
Alles in allem halte ich daher eine Abschaffung der Beiträge, gerade auch
aus sozialen Gründen, nicht für den richtigen Weg. Die beschlossene Reform
der Beiträge bietet hier sehr viel bessere und gerechtere Möglichkeiten.
Diese können wir allerdings nicht als Land verordnen.

Bezüglich Ihrer steuerrechtlichen Fragen würde ich sie bitten, sich an den
oder die Bundestagsabgeordnete aus ihrem Wahlkreis zu wenden, da die
Steuerpolitik eine Kompetenz des Bundes ist.

Liebe Grüße
Sabine Tippelt

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