Frage von Michael K. • 16.10.2009
Antwort ausstehend von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP
(...) Wir haben im Koalitionsvertrag keine Änderung der Gesetzeslage vereinbart. Die elterliche Sorge richtet sich somit nach den Vorgaben des § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches. (...)