Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Michael S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Leutheuser-Schnarrenberger,
wie Sie wissen, war vor kaum mehr als 10 Jahren das Sorgerecht für nichtverheiratete Väter in Deutschland noch gänzlich verboten. Offensichtlich stagniert die Gleichberechtigung und die Gleichstellung der nichtehelichen Kinder und Väter in den vergangenen Jahren auf einem Niveau zu dem der FDP-Abgeordnete des Europaparlamentes Alexander Alvaro (MdEP) konstatierte: http://www.abgeordnetenwatch.de/alexander_alvaro-651-12414--f109975.html#frage109975
"...Leider ist die Situation in Deutschland nicht so wie in vielen anderen europäischen Mitgliedstaaten, wie Frankreich, Großbritannien, Italien, Belgien oder Luxemburg. Unsere Nachbarländer sind uns in dieser Hinsicht weit voraus. Diese haben ihr Kindschaftsrecht schon längst den Richtlinien der EMRK angepasst. Somit ist Deutschland in Sachen gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Eltern in Europa zwar nicht ganz isoliert, es gehört jedoch zu den wenigen Mitgliedstaaten, dessen Gesetzgebung in diesem Bereich wohl nicht mit der EMRK vereinbar ist...."
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Wird die FDP nun die Verschleppungspolitk von Frau Zypries durch Untersuchungen und Kommissionen fortführen?
Ist von der FDP nun mit einem Gesetzesvorschlag für gleiche Elternverantwortung durch ein Sorgerecht ab Geburt zu rechnen oder überlassen Sie es dem EGMR erneut Deutschland für seine rückständige Haltung und Benachteiligung nichtverheirateter Väter zu maßregeln?
Mit freundlichen Grüßen
M.Stiefel
Sehr geehrter Herr Stiefel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben im Koalitionsvertrag keine Änderung der Gesetzeslage vereinbart. Die elterliche Sorge richtet sich somit nach den Vorgaben des § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger