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Sabine Kurtz
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Frage von Barbara U. •

Frage an Sabine Kurtz von Barbara U. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Kurtz
Wie die "Neue Westfälische" berichtet, haben inzwischen Gesundheitsämter in drei Bundesländern Eltern dazu aufgefordert, ihre Kinder im privaten Haushalt von den restlichen Familienmitgliedern zu trennen. Für den gesamten Zeitraum einer möglichen Quarantäne. Auch sehr junge Kinder sollen sich demnach getrennt vom Rest der Familie in ihrem eigenen Zimmer aufhalten.
In Bruchsal (Kreis Karlsruhe) war an einer Grundschule eine Lehrerin positiv auf das Coronavirus getestet worden. Darauf wurden im Juli zwei Klassen nach Hause geschickt - begleitet von einer Information der Stadt, in der bei Nichteinhaltung der "Isolation in sog. häuslicher Quarantäne" mit einer zwangsweisen Unterbringung des Kindes in einer geschlossenen Einrichtung gedroht wird. Das entsprechende Schreiben hat die Initiative "Familien in der Krise" veröffentlicht.
https://www.focus.de/familie/eltern/bewusst-missverstanden-bei-quarantaene-anordnung-gesundheitsamt-will-kinder-zuhause-von-eltern-isolieren_id_12290254.html
Können Sie mir erklären, wie diese Isolation innerhalb der Familie funktionieren soll? Wie sieht es mit § 6, Abs. 2 & 3 GG aus?
Welches Gesetz wird Ihrer Meinung nach angewendet?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau U.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Selbstverständlich bin ich der Meinung, dass es gerade im Falle von Kindern sehr wichtig ist, bei den Maßnahmen zur häuslichen Isolierung verhältnismäßig vorzugehen. Eine Isolierung besonders von jüngeren Kindern vom Rest der Familie halte ich weder für zielführend noch für kindgerecht. Ich versichere Ihnen, dass in Baden-Württemberg im Quarantänefall keine Trennung des Kindes von den Eltern vorgesehen ist. Auch wenn Bruchsal nicht in meinem Wahlkreis liegt und ich mit dem von Ihnen geschilderten Einzelfall nicht näher befasst war, weise ich Sie gerne auf die sehr ausführliche Stellungnahme des Landratsamts Karlsruhe zu dem Vorfall hin, die Sie unter diesem Link aufrufen können und die den Vorgang sehr gut erklärt: https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Pressemitteilungen/Aktuelle-Berichterstattung-%C3%BCber-das-Gesundheitsamt-Karlsruhe.php?object=tx,3051.138.1&ModID=7&FID=3051.2817.1&NavID=1863.13&La=1. Darin wird deutlich, dass die kritisierte Formulierung in der Verfügung der Stadt Bruchsal, die im Übrigen dem Text des § 30 Abs. 2 Satz 2 Infektionsschutzgesetz entspricht, aus dem Zusammenhang heraus falsch interpretiert wurde. Klar ist, dass auch bei infizierten Kindern darauf geachtet werden muss, die Kontakte mit anderen Personen nach Möglichkeit zu minimieren. Kontakte innerhalb der Familie sind aber nicht vollständig untersagt und es wird deshalb auch kein Kind von seiner Familie getrennt.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Kurtz

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